Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen beim Anbieterwechsel.
Wie finde ich den günstigsten Anbieter?
Den günstigsten Anbieter finden Sie am einfachsten, indem Sie unseren Stromrechner nutzen. Einfach PLZ und Jahresverbrauch in Kilowattstunden eingeben. Ihren Verbrauch entnehmen Sie Ihrer letzten Rechnung. Falls Sie Ihre letzte Stromrechnung nicht zur Hand haben, können Sie sich an folgenden Richtwerten orientieren:
Singles: 1.500 kWh/Jahr
Paare: 2.800 kWh/Jahr
Kleinfamilien: 4.000 kWh/Jahr
Familien: 6.000 kWh/Jahr
Kann ich beim Vergleich auch meinen lokalen Energieanbieter einschließen?
Sie können Ihren lokalen Energieanbieter beim unserem Stromrechner direkt als Vergleichsanbieter auswählen. Somit erhalten Sie direkt Ihr Einsparpotenzial zu den lokalen Tarifen Ihres Stromanbieters.
Worauf sollte man bei den Tarifen besonders achten?
In Zeiten steigender Strompreise ist eine Preisgarantie von Vorteil. Laufzeiten und Kündigungsfristen sind ebenfalls nicht unerheblich. Bei kürzeren Laufzeiten kann der Kunde im Falle sinkender Energiepreise bei Vertragsverlängerungen oder dem Wechsel des Anbieters profitieren. Im Falle von Preissteigerungen steht dem Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Beachten Sie unsere Tipps zu den Fallstricken der Energietarife.
Wie funktioniert der Wechsel?
Sobald Sie den Stromanbieter Ihrer Wahl gefunden, den Vertrag unterschrieben und an den neuen Anbieter geschickt oder online ausgefüllt haben, übernimmt der neue Stromanbieter die restlichen Formalitäten inklusive der Kündigung Ihres alten Stromversorgers.
Muss ich meinen Zählerstand notieren?
Grundsätzlich sollten Sie an dem Tag, an dem der Wechsel vollzogen wird, den Zählerstand notieren und Ihrem neuen Anbieter mitteilen. Somit kann eine genaue Abrechnung durch den neuen Stromversorger gewährleistet werden.
Ist der Wechsel komplett kostenlos?
Ja, der Wechsel des Stromanbieters ist für Sie komplett kostenlos.
Wie lange dauert es, bis der Wechsel vollzogen ist?
Die Dauer des Wechsels ist in erster Linie von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist des aktuellen Stromtarifs ab. Wenn alle Voraussetzungen für einen Wechsel gegeben sind, darf der Wechsel laut Energiewirtschaftsgesetz nicht länger als drei Wochen dauern.
Kann ich als Mieter den Stromanbieter wechseln?
Ist die Rechnung Ihres Stromversorgers an Sie persönlich adressiert, dann können Sie auch als Mieter problemlos den Anbieter wechseln. Sollten Sie an Ihren Vermieter Abschlagszahlungen leisten, dann reden Sie mit ihm. Sofern es für Ihre Wohnung einen separaten Stromzähler im Haus gibt, ist ein Wechsel des Anbieters möglich.
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Kann man bereits gezahlte Abschläge zurückverlangen?
Sie bekommen von Ihrem alten Stromanbieter eine detaillierte Abschlussrechnung. Es wird Ihnen nur der Strom berechnet, den Sie tatsächlich verbraucht haben. Zu viel gezahlte Abschläge erhalten Sie zurückerstattet, es sei denn, Sie haben zu Beginn ein Strompaket erworben. Wenn Sie weniger Strom verbrauchen, als im Strompaket vereinbart, erhalten Sie die zusätzlichen Zahlungen nicht zurück.
Welche Risiken gibt es beim Stromanbieterwechsel?
Falls der neue Anbieter Konkurs geht oder aus einem sonstigen Grund keinen Strom mehr liefert, muss Sie kraft Gesetz der lokale Stromversorger weiter mit Strom versorgen. Es besteht somit keine Gefahr eines Stromausfalles. De facto kommt auch nach einem Anbieterwechsel der Strom aus ihrer Steckdose weiterhin von ihrem lokalen Stromanbieter. Der neue Anbieter stellt nur die von Ihnen benötigte Menge an Strom in das allgemeine Stromnetz ein und zahlt dem lokalen Anbieter eine Durchleitungsgebühr.
Was ist beim Umzug zu beachten?
Da der Anbieterwechsel einige Wochen Zeit in Anspruch nimmt, sollte man sich möglichst früh Gedanken zu seinem neuen Stromanbieter machen. Sobald die Wahl getroffen ist, sollte man die Unterlagen so schnell wie möglich dem neuen Anbieter zukommen lassen, sodass der Strom direkt nach dem Einzug vom neuen Anbieter bezogen werden kann. Wer nichts unternimmt, schließt automatisch mit dem lokalen Grundversorger einen Stromlieferungsvertrag ab. Diesen können Sie aber in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats wieder kündigen.
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