Tariftricks der Anbieter
Strom- und Gastarife können sich bei Preis, Zahlungsweise, Laufzeit, Bonusbedingungen und Preisgarantie deutlich unterscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversorgung ist häufig teurer; prüfen Sie Wechselangebote und weitere Tarife Ihres Grundversorgers.
- Rechnen Sie Neukundenboni heraus und vergleichen den Preis ohne Bonus; achten Sie auf Arbeitspreis, Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist.
- Vorkasse-, Kautions- und Pakettarife bergen bei Anbieterpleite oder falsch eingeschätztem Verbrauch ein echtes Verlustrisiko.

Worauf Sie bei den Stromtarifen der Anbieter besonders achten sollten, finden Sie in den folgenden Abschnitten. Für Gastarife gelten in aller Regel dieselben Tipps. Zusammen mit diesen Ratschlägen und unserem Tarifrechner finden Sie den für Sie besten Gas- und Stromtarif:
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Grundtarif des Grundversorgers
Grundversorgungstarife sind häufig teurer als andere Angebote; vergleichen Sie deshalb die Preise an Ihrem Wohnort mit weiteren Tarifen. Die Grundversorger nutzen die „Wechsel-Faulheit“ ihrer Kunden aus und berechnen in der Regel relativ teure Strompreise. Oftmals bietet der Grundversorger aber noch andere Tarife an, die günstiger sind. In diese Tarife muss der Kunde aber auf eigene Initiative wechseln.

Die drei Tarifmodelle im Vergleich
Grundversorgung, regulärer Wechseltarif und Paket- oder Vorkassetarif unterscheiden sich vor allem bei Preis, Preissicherheit, Flexibilität und Risiko:
| Grundversorgung | Regulärer Wechseltarif | Paket-/Vorkassetarif | |
|---|---|---|---|
| Preisniveau | meist am teuersten | oft am günstigsten | günstig, aber an Bedingungen geknüpft |
| Preissicherheit | zum Monatsbeginn nach mindestens sechs Wochen Ankündigung änderbar | Preisgarantie wählbar | bei Pakettarifen: feste Menge; Mehrverbrauch kann teuer sein |
| Flexibilität | jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar | je nach Laufzeit; bei Verträgen seit 1. März 2022 nach Erstlaufzeit monatlich kündbar | bis Paketende bzw. Laufzeitende gebunden |
| Hauptrisiko | Bequemlichkeit kostet Geld | Bonus-/Preisfalle nach dem ersten Jahr | Geld- oder Mengenverlust bei Pleite oder Fehlschätzung |
Einmaliger Bonus
Viele Stromanbieter werben mit einmaligen Neukundenboni, die den Preis im ersten Jahr senken können. Im ersten Jahr ist der Strompreis des neuen Stromanbieters dann oftmals deutlich günstiger. Im zweiten Jahr nach dem Wegfall des Willkommensbonus kann dies dann wieder ganz anders aussehen. Auszahlungszeitpunkt und Bedingungen des Bonus unterscheiden sich je nach Tarif; prüfen Sie die Vertragsunterlagen. Viele Kunden hält die Aussicht auf den Bonus von einem erneuten Wechsel des Anbieters ab. Dies ist dann besonders nachteilig, wenn sich der Stromvertrag bei Nichtkündigung automatisch um eine bestimmte Laufzeit verlängert.

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Strompakete
Einige Stromanbieter bieten sogenannte Strompakete an. Dabei wird für einen bestimmten Zeitraum eine feste Strommenge vereinbart – oft zugeschnitten auf Zielgruppen wie Singles, Paare oder Familien. Prüfen Sie vor Abschluss, ob Restmengen verfallen, wie Mehrverbrauch abgerechnet wird und welche Preisgarantie gilt; diese Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif.

Diese Tarifmodelle bergen das größte Risiko
- Vorkasse- und KautionstarifeIhr Geld liegt beim Anbieter; bei Insolvenz oder Streit laufen Sie ihm hinterher.Besser: Tarife mit monatlicher Zahlweise wählen.
- Strompakete bei unsicherem VerbrauchNicht verbrauchte Mengen können verfallen; Mehrverbrauch kann zu einem höheren Preis abgerechnet werden.Besser: nur bei sehr gut planbarem Verbrauch, sonst einen regulären Tarif.
- Automatische VertragsverlängerungWer die Kündigungsfrist verpasst, bleibt gebunden.Besser: kurze Laufzeiten und Verträge, die nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar sind.
Kaution
Bei Stromtarifen mit Kaution verlangt der Anbieter vor Lieferbeginn eine Sicherheitsleistung. Ob sie verzinst wird und wann sie verrechnet oder erstattet wird, richtet sich nach den Vertragsbedingungen.
Mindestvertragslaufzeit
Bei vielen Strom- und Gastarifen bestehen Mindestvertragslaufzeiten von bis zu zwei Jahren; länger ist bei Verbraucherverträgen nicht zulässig. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag – für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, jedoch nur noch unbefristet und dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Ältere Verträge können sich noch um bis zu ein Jahr verlängern. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt dem Anbieter mehr Planungssicherheit, schränkt aber Ihre Flexibilität ein.

Preiserhöhungen
Erhöht der Anbieter einseitig auf Grundlage eines vertraglich vorbehaltenen Rechts die Preise, können Sie den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht, § 41 Abs. 5 EnWG); ein gesondertes Entgelt darf dafür nicht anfallen. Kein Sonderkündigungsrecht besteht bei der unveränderten Weitergabe einer Änderung des Umsatzsteuersatzes (§ 41 Abs. 6 EnWG). Die Kündigung muss den Anbieter nachweislich vor dem Stichtag erreichen – kündigen Sie in diesem Fall deshalb besser selbst und überlassen das nicht wie üblich Ihrem neuen Anbieter. Ohne Strom oder Gas stehen Sie dabei nicht da: Geben Sie Ihrem neuen Wunschanbieter einfach Bescheid, dass Sie bereits selbst gekündigt haben. Bei Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts kann ein Wechselbonus des alten Anbieters allerdings verfallen.

Strom Tarifrechner
Es gibt am Markt inzwischen etliche Anbieter und Stromportale, die einen Strom-Tarifrechner anbieten. Mithilfe dieser Vergleichsrechner lassen sich recht schnell günstige Stromanbieter finden. Aber nicht alle Vergleichsrechner sind gleich aktuell, und sie liefern teilweise unterschiedliche Empfehlungen.
Tipp: Nutzen Sie unseren KWH-Preis Stromrechner und Gasrechner (in Zusammenarbeit mit Verivox) und prüfen Sie vor dem Abschluss Preise, Bonusbedingungen, Laufzeit und Preisgarantie direkt beim Anbieter.
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