Lichtblick-Vorstand Friege nennt Neuregelung der Ökostromvermarktung absurd

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Solaranlagen © Thomas Vogt, fotolia.com
Solaranlagen © Thomas Vogt, fotolia.com
Am morgigen Donnerstag soll die überarbeitete Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom Bundestag verabschiedet werden. Es sieht unter anderem eine Neuregelung vor, die die Direktvermarktung von Ökostrom in Deutschland praktisch unterbindet. Der Vorstandsvorsitzende des Ökostrom-Anbieters Lichtblick AG, Christian Friege, bezeichnet die Pläne der Bundesregierung als absurd und sieht die Akzeptanz der Ökostrom-Förderung in Gefahr.

Marktprämienmodell soll Ökostrom marktfähig machen

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich vor geraumer Zeit zum Ziel gesetzt, bis 2020 ein Fünftel ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Deutschland will im Zuge der Energiewende im gleichen Zeitraum sogar einen Anteil von 35 Prozent erreichen – bereits heute liegt man bei etwa 17 Prozent. Um dem gesellschaftlichen Konsens Rechnung zu tragen und die Förderung an die aktuellen Marktentwicklungen anzupassen, wurde das EEG grundlegend überarbeitet. Ein gut gemeinter Vorschlag ist aber nach Ansicht des Lichtblick-Vorstands noch lange nicht gut gemacht.

Der Entwurf sieht vor, erneuerbare Energien mittels eines Marktprämienmodells zügig von der Förderung und der damit verbundenen Regulierung zu befreien und marktfähig zu machen. Energieversorger wie Lichtblick haben zukünftig die Möglichkeit, ihren Ökostrom selbst zu vermarkten und ihn so aus dem Förderungsumfeld herauszulösen. Entscheiden Sie sich beispielsweise dazu, einem Erzeuger von erneuerbaren Energien sein Kontingent direkt abzukaufen und es selbst zu vermarkten, erhalten sie nach dem Willen der Bundesregierung eine Marktprämie. Diese Strommenge wird dann nicht über die EEG-Umlage subventioniert. Der gewünschte Effekt: Je mehr Anbieter sich für dieses Modell entscheiden, desto stärker könnte die Umlage, die jeder Stromkunde zu zahlen hat, zukünftig sinken.

Der Teufel steckt im Detail

An der Grundidee haben Ökostrom-Anbieter und Umweltverbände nicht viel auszusetzen. Ein Passus im Gesetzentwurf sorgt allerdings für Kopfschütteln. Anbieter, die sich für die Direktabnahme des Ökostroms entscheiden, dürfen ihn nicht als Ökostrom verkaufen. Stattdessen müssten sie ihn als sogenannten Graustrom, also Strom unbekannter Herkunft, deklarieren. Lichtblick-Vorstand Friege hat für die in seinen Augen absurde Regelung kein Verständnis: „Das versteht kein Kunde.“ Er plädiert dafür, dass die Stromqualität einfach vom Stromerzeuger auf den Stromhändler übertragen werden können sollte.

Die Bundesregierung verweist auf europarechtliche Bedenken, da dem Ökostrom durch eine solche Regelung eine Sonderstellung eingeräumt würde. Nach einem von der Lichtblick AG in Auftrag gegebenen Gutachten seien diese Vorbehalte jedoch unbegründet. Als Beispiel wird das Grünstromprivileg angeführt. Es befreit Stromversorger von der Zahlung der EEG-Umlage, wenn sie mindestens die Hälfte ihres Stroms aus EEG-Anlagen beziehen. Dieser geförderte EEG-Strom könne durchaus als Ökostrom vermarktet werden. Allerdings sieht die Lichtblick AG auch diese Möglichkeit durch neue Vermarktungshürden und geringere finanzielle Anreize bedroht.

Weitere Informationen

Ökostromanbieter LichtBlick
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