
Die Tarifumstellung von EnviaM ist gleich in mehrerer Hinsicht fragwürdig. Zu einen wollte das Unternehmen seine Kunden ohne ausdrückliches Einverständnis bis 2011 vertraglich binden. Weiterhin versteckt sich hinter dem neuen Tarif eine Erhöhung des Strompreises. In einem Schreiben an seine Kunden informierte EnviaM lediglich über die Tarifumstellung und teilte lapidar mit: „Wenn Sie mit der Umstellung einverstanden sind, müssen Sie nichts tun.“
Das Oberlandesgericht Dresden hat in der mündlichen Verhandlung klar zu erkennen gegeben, dass EnviaM nicht von einem rechtsverbindlichen Vertragsabschluss mit dem Kunden hinsichtlich des „ProKlima-Strom 2011“-Tarifs ausgehen kann. Die Richter haben der RWE-Tochter dringend angeraten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um ein weiteres Gerichtsverfahren zu vermeiden.
„Die Richter haben ein klares Votum für den Verbraucherschutz abgegeben. Der Kunde soll selbst entscheiden können, ob und mit wem er einen Stromvertrag abschließen will“, so Olaf Westermann, Vertriebsvorstand von LichtBlick. LichtBlick kündigte an, weiter gerichtlich gegen EnviaM vorzugehen, sollte das Unternehmen seine wettbewerbswidrige Praxis nicht einstellen. „Die Richter haben deutlich gemacht, dass sie das Verhalten von EnviaM nicht billigen“, so Westermann.
Nach Ansicht der Richter haben die Kunden, die das Schreiben von EnviaM erhalten haben, durch den Strombezug keinen rechtsgültigen Vertrag hinsichtlich des „ProKlima-Strom 2011“-Tarifs abgeschlossen. Sie befinden sich weiterhin im Grundtarif von EnviaM und sind auch nicht an den Versorger gebunden. Die Kunden können ihren Versorger weiterhin monatlich wechseln.
Quelle: Verivox, 13.08.2009 16:41