Zuschuss für einkommensschwache Haushalte bei Kauf eines neuen A+++-Kühlgerätes
Stromsparen leistet nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz. Verbraucher profitieren auch ganz direkt von ihren Sparbemühungen, indem sie mit weniger hohen Stromkosten rechnen müssen. Besonders wichtig ist dies natürlich für Haushalte, die ohnehin jeden Cent zweimal umdrehen müssen. Das Problem hierbei: Energieeffiziente Geräte sind bei einer Neuanschaffung nicht gerade billig, sodass manch eine Person vielleicht lieber ihre alten Geräte weiternutzt, so allerdings auch auf die Ersparnis in Sachen Energiekosten verzichten muss. Die neue Bundesumweltministerium Barbara Hendricks hat vor Kurzem ein Tauschprogramm für Kühlgeräte ins Leben gerufen, das versucht, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Im Folgenden erfahren Sie, was es mit diesem Programm auf sich hat und an wen es sich richtet.
Wer darf mitmachen und welche Förderung gibt es?
Das Kühlgerätetauschprogramm richtet sich laut einer Anfang April erschienenen Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums an einkommensschwache Haushalte. Dieser Begriff ist zunächst natürlich erst einmal dehnbar. Es ist allerdings anzunehmen, dass sich das Programm nur an diejenigen Haushalte richtet, die auch Adressatengruppe des zugrunde liegenden Stromspar-Checks sind. Zu diesem Check erfahren Sie weiter unten mehr. In diesem Sinne wären unter einkommensschwachen Haushalten laut obiger Pressemitteilung solche zu verstehen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Die Förderung im Zuge des Tauschprogramms besteht dabei aus einem Zuschuss zum Kauf eines neuen Kühlgerätes, das die Energieklasse A+++ aufweist (Kühlschrank, Gefriertruhe, Gefrierschrank oder Kühlgefrier-Kombination). Dieser Zuschuss beläuft sich auf 150 Euro und lässt sich somit durchaus sehen. Seine Gewährung ist aber an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die über das Kriterium der Adressatengruppe „einkommensschwache Haushalte“ hinausgehen.
150 Euro Zuschuss gekoppelt an Stromspar-Check
Den Zuschuss von 150 Euro, den das Bundesumweltministerium bei Neuanschaffung eines A+++-Kühlgerätes durch einkommensschwache Haushalte ausgelobt hat, wird nicht automatisch vergeben. Vielmehr hat zunächst ein Stromspar-Check stattzufinden. Dies ist allerdings nicht als Schikane zu verstehen: Der Check nimmt nicht nur das alte Kühlgerät unter die Lupe, sondern soll allgemein helfen, Stromsparpotenziale im Haushalt aufzudecken. Davon profitieren die Haushalte im Idealfall umfassend – ganz unabhängig davon, ob es zu einem bezuschussten Austausch des Kühlgerätes kommt oder nicht. Geht es um eben dieses Kühlgerät, müssen allerdings konkrete Bedingungen erfüllt sein, damit der Zuschuss fließen kann. Laut der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums betreffen diese Voraussetzungen das Alter des Kühlgerätes sowie die zu erwartende Stromeinsparung, sollte tatsächlich ein Austausch vorgenommen werden. Das Kühlgerät muss demnach mindestens zehn Jahre alt sein und die mögliche Stromeinsparung muss mindestens bei 200 Kilowattstunden pro Jahr liegen.
Auf den Internetseiten des Stromspar-Checks, die von der Berliner Energieagentur GmbH betrieben werden, ist zu erfahren, dass das jeweilige Einsparpotenzial durch eine Langzeitmessung am alten Kühlgerät, die mindestens 48 Stunden dauert, ermittelt wird. Dass der Zuschuss an den Stromspar-Check gebunden, ein Mindestalter des Gerätes sowie ein Mindesteinsparpotenzial vorliegen müssen, erscheint durchaus sinnvoll: Die betroffenen Haushalte erfahren mehr über das Stromsparen und zugleich wird ein Beitrag dazu geleistet, dass wirkliche Stromfresser abgeschafft werden können und nicht Geräte, die in Hinblick auf ihren Energieverbrauch noch akzeptabel sind. Laut der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums können die betroffenen Haushalte durch den Kühlgeräteaustausch im Schnitt 100 Euro im Jahr an Stromkosten sparen. Der Stromspar-Check soll zudem in der Regel zur Ersparnis von weiteren 100 Euro pro Jahr beitragen.
Das Prozedere
Zunächst ist das Programm zum Austausch alter Kühlgeräte laut Bundesumweltministerium an 67 Standorten an den Start gegangen. Es sollen in Zukunft allerdings in etwa noch einmal so viele Standorte hinzukommen. Ziel sei es, in zwei Jahren bis zu 16.000 stromfressende Kühlgeräte zu ersetzen. Eine Liste der Standorte, die an dem Stromspar-Check mit Kühlgerätetausch teilnehmen, finden Sie auf der entsprechenden Themenseite der Aktion Stromspar-Check PLUS. Hier ist auch zu erfahren, dass das neu angeschaffte Gerät eine vergleichbare Bauart wie das alte und kein größeres Nutzungsvolumen aufweisen sollte. Dies ist verständlich: Nur so kann davon ausgegangen werden, dass sich die zu erwartende Einsparung tatsächlich realisieren lässt.
Hinzu kommt, dass das alte Gerät fachgerecht entsorgt werden muss, was nachzuweisen ist, und dass einige Details bei Einlösung des 150-Euro-Gutscheins zu beachten sind. In dieser Hinsicht müssen die Teilnehmer am Kühlgerätetauschprogramm laut Angaben auf der Website des Stromspar-Checks PLUS folgende Unterlagen vorlegen: Originalkaufbeleg, unterzeichneter Entsorgungsnachweis, Energielabel des neuen Gerätes (A+++) und einen Lichtbildausweis, der gültig ist.
Durch die Anforderung, den Originalkaufbeleg, den Entsorgungsnachweis und das Energielabel vorzulegen, um den Gutschein einzulösen, kann vermutet werden, dass die betroffenen Haushalte zunächst die Anschaffung des neuen Gerätes vollständig selbst finanzieren müssen. Dieses wäre in Anbetracht, dass einkommensschwache Haushalte angesprochen werden, zwar etwas unglücklich, eine andere Vorgehensweise erscheint allerdings auch wenig praktikabel. Diese und weitere offene Fragen sollten sich allerdings schnell klären lassen, soweit man bereit ist, den ersten Schritt zu tun und einen Stromspar-Check in Anspruch zu nehmen.