Gasanbieterwechsel und Umzug
Der frühe Vogel fängt den Wurm. Was viele Großmütter ihren Kindern mit auf den Weg gegeben haben, sollte man auch bei einem Umzug hinsichtlich seines Gasanschlusses beherzigen. Zwar laufen Sie nicht Gefahr, ganz ohne Gas in der neuen Wohnung zu stehen. Allerdings können Sie sich einiges an Geld und Stress sparen, wenn Sie sich frühzeitig um die Gasversorgung nach dem Umzug kümmern. Worauf Sie dabei achten sollten, können Sie hier lesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Umzug dürfen Haushaltskunden mit sechs Wochen Frist außerordentlich kündigen (§ 41b Absatz 5 EnWG).
- Ohne eigenen Vertrag beliefert Sie der Grundversorger automatisch – dort können Sie mit zwei Wochen Frist wieder heraus.
- Zählerstände in alter und neuer Wohnung am Umzugstag selbst ablesen und fotografieren.

Frühzeitige Suche nach günstigen Anbietern
Prinzipiell können Sie sich von Ihrem bisherigen Gasanbieter auch am neuen Wohnort beliefern lassen, sofern der Versorger seine Leistungen dort ebenfalls anbietet. Da aber seit einigen Jahren Bewegung in den Gasmarkt gekommen ist, sollten Sie die Gelegenheit nutzen, um sich frühzeitig eine Marktübersicht zu verschaffen. Mit Vergleichsportalen können Sie Preise und Vertragsbedingungen verschiedener Anbieter für Ihre neue Adresse gegenüberstellen. Zwar steht dieser Weg auch Bestandskunden offen, doch fürchten viele Menschen nach bisherigen Erfahrungen die Arbeit und den Papierkram, der damit verbunden wird. Das ist schade, denn so wird eine Menge Geld für teure Tarife ausgegeben, obwohl durch den Wettbewerb preiswertere Gasanbieter auf dem Markt tätig sind. Gaspreise kann man einfach mit unserem Tarifrechner vergleichen.
Nutzen Sie die Gelegenheit beim Umzug, denn befassen müssen Sie sich dann so oder so mit dem Wechsel. Da Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags den frühestmöglichen Lieferbeginn beim Gasanbieterwechsel bestimmen, sollten Sie Ihre Entscheidung mit ausreichend Vorlauf treffen. Sie brauchen jedoch nicht zu befürchten, bei einem kurzfristigen Wechsel kein Gas in der neuen Wohnung zu haben. In diesen Fällen übernimmt der örtliche Grundversorger die Belieferung. Die Grundversorgungstarife sind in der Regel jedoch teuer, meist sogar teurer als andere Tarife des gleichen Versorgers. Daher sollten Sie sie nur als Übergangslösung ansehen.
Ihr Zeitplan rund um den Umzug
Die Fristen richten sich nicht nach dem Umzugstag, sondern nach Ihrem alten Vertrag. Deshalb lohnt es sich, früh anzufangen.
- 8 Wochen vorherAlten Vertrag heraussuchen: Laufzeit, Kündigungsfrist und Tarif prüfen. Parallel Tarife für die neue Adresse vergleichen.
- 6 Wochen vorherSpätester Zeitpunkt für die Umzugs-Sonderkündigung nach § 41b Absatz 5 EnWG. Gleichzeitig den neuen Vertrag mit Lieferbeginn zum Einzugstag beauftragen.
- 2 Wochen vorherLiegt die Bestätigung des Lieferbeginns noch nicht vor, beim neuen Anbieter nachfassen: Er muss sie unverzüglich in Textform senden (§ 20a Absatz 1 EnWG).
- Am UmzugstagZählerstände in der alten und in der neuen Wohnung ablesen und zusammen mit der Zählernummer fotografieren.
- Nach dem EinzugZählernummer und Anfangsstand an den neuen Lieferanten melden, Schlussrechnung des alten Versorgers auf Zählerstand und angerechnete Abschläge prüfen.

Umzug und Wechsel des Gasanbieters
Haben Sie sich für das Angebot eines anderen Anbieters entschieden, ist die meiste Arbeit fast schon erledigt. Sie müssen Ihrem neuen Anbieter nun das Einzugsdatum, den bisherigen Lieferanten samt Kundennummer, die Zählernummer in der neuen Immobilie sowie den Zählerstand mitteilen. Alle weiteren Formalitäten übernimmt Ihr künftiger Gasversorger, auch den alten Gasvertrag müssen Sie in der Regel nicht selbst kündigen. Ihren alten Gasvertrag kündigt Ihr neuer Gasanbieter für Sie, sobald Sie ihm dafür eine Vollmacht erteilt haben. Nutzen Sie dagegen die Umzugs-Sonderkündigung mit ihrer Sechs-Wochen-Frist, erklären Sie sie besser selbst und bewahren den Zugangsnachweis auf. Sollten Sie die Angaben über den neuen Zähler noch nicht parat haben, kann der zukünftige Vermieter bzw. der Vorbesitzer der Immobilie Ihnen darüber Auskunft geben. Nach dem Einzug und dem Beginn der Belieferung durch den neuen Anbieter erhalten Sie eine Abschlussrechnung Ihres bisherigen Versorgers.

Umzug ohne Wechsel des Gasanbieters
Waren Sie sowohl mit dem Service als auch mit der Tarifgestaltung Ihres bisherigen Gasanbieters zufrieden und besteht kein Grund zum Wechseln, können Sie ihm natürlich auch treu bleiben. Voraussetzung ist, dass der Versorger auch am neuen Wohnort tätig ist. Während dies bei Umzügen innerhalb der gleichen Stadt in der Regel der Fall ist, kann die Situation bei einem Umzug in andere Regionen anders aussehen. Dies hängt davon ab, ob Ihr bisheriger Versorger nur regional, gebietsweise oder bundesweit tätig ist. Es empfiehlt sich aber auch bei einem Umzug ohne Wechsel des Gasanbieters, dem alten und neuen Versorger so früh wie möglich die neue Adresse mitzuteilen. Für einen reibungslosen Übergang prüfen Sie die im Vertrag vereinbarte Umzugsfrist und informieren ihn möglichst früh.

Unabhängig davon, ob Ihr Anbieter am neuen Wohnort liefern kann, haben Sie beim Umzug ein eigenes Kündigungsrecht: Nach § 41b Absatz 5 EnWG dürfen Haushaltskunden ihren Liefervertrag bei einem Wohnsitzwechsel außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, wirksam zum Auszug oder zu einem späteren Termin. Das Recht entfällt nur, wenn Ihr bisheriger Lieferant Ihnen binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform anbietet, den Vertrag am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, und dort auch liefern kann.
Umzug bereits erfolgt
Haben Sie Ihre neue Immobilie bereits bezogen, sollten Sie die zukünftige Gasversorgung trotzdem nicht auf die lange Bank schieben. Die Grundversorgung ist gesetzlich in der so genannten Gasgrundversorgungsverordnung geregelt. Sie bestimmt, unter welchen Bedingungen Sie beliefert werden, wenn Sie an der neuen Adresse Gas verbrauchen, ohne vorher einen anderen Vertrag geschlossen zu haben. Der örtlich zuständige Grundversorger übernimmt zwar zunächst automatisch die Belieferung, doch sind die Tarife preislich meist nicht attraktiv. Sie bieten allerdings auch einen Vorteil, der im Sinne eines schnellen Wechsels ebenfalls gesetzlich geregelt ist: eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen, und zwar zu jedem Termin (§ 20 GasGVV). Informieren Sie sich am besten zeitnah über günstigere Tarife, auch wenn Sie Ihren Anbieter nicht wechseln möchten. In den meisten Fällen hat Ihr Versorger nämlich selbst interessantere Tarife im Programm, in die Sie wechseln können.
Drei Fehler, die beim Umzug Geld kosten
- Die Grundversorgung zur Dauerlösung machenWer nach dem Einzug nichts unternimmt, bleibt beim Grundversorger. Nach dem Monitoringbericht 2025 zahlten Gas-Haushaltskunden dort zum Stichtag 1. April 2025 im Schnitt 13,57 Cent je Kilowattstunde gegenüber 11,56 Cent bei einem anderen Lieferanten.
- Den Zählerstand schätzen lassenOhne eigenen Ablesewert zum Umzugstag kann der Verbrauch rechnerisch abgegrenzt werden. Prüfen Sie die Abrechnung dann besonders sorgfältig: Schätzungen müssen in der Rechnung kenntlich gemacht und auf Verlangen erläutert werden (§ 40a EnWG).
- Den Auszug zu spät meldenMelden Sie sich nicht rechtzeitig ab, läuft der alte Vertrag an der alten Adresse weiter – im schlimmsten Fall zahlen Sie für eine Wohnung, in der längst jemand anderes heizt.

Fazit: Informieren lohnt sich
Ein Gasanbieterwechsel bringt weniger Arbeit mit sich als viele vermuten, kann aber gleichzeitig mehr Geld einsparen als erhofft. Verschaffen Sie sich bei einem Umzug einen Überblick über die aktuelle Marktsituation, denn Vorteile können sich nicht nur im finanziellen Bereich ergeben. Liegt Ihnen beispielsweise die Natur besonders am Herzen, sind beim Gas Biogas– und Ökogas-Tarife eine Überlegung wert, beim Strom Ökostrom. Billiger als der alte Gastarif sind sie meist nicht, und wie groß ihr Umweltnutzen ausfällt, hängt von Herkunft und Nachweisen ab – ein Blick in die Tarifbedingungen lohnt sich.
Die Gasversorgung vor und nach dem Umzug Nur noch wenige Wochen, dann ist es soweit und der Umzug in das… weiterlesen



