Umzug und Gas

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Gasanbieterwechsel und Umzug

Der frühe Vogel fängt den Wurm. Was viele Großmütter ihren Kindern mit auf den Weg gegeben haben, sollte man auch bei einem Umzug hinsichtlich seines Gasanschlusses beherzigen. Zwar laufen Sie nicht Gefahr, ganz ohne Gas in der neuen Wohnung zu stehen. Allerdings können Sie sich einiges an Geld und Stress sparen, wenn Sie sich frühzeitig um die Gasversorgung nach dem Umzug kümmern. Worauf Sie darauf achten sollten, können Sie hier lesen.

Umzug © exquisine, stock.adobe.com
Umzug © exquisine, stock.adobe.com

Frühzeitige Suche nach günstigen Anbietern

Prinzipiell können Sie sich von ihrem bisherigen Gasanbieter auch am neuen Wohnort beliefern lassen, sofern der Versorger seine Leistungen dort ebenfalls anbietet. Da aber seit einigen Jahren Bewegung in den Gasmarkt gekommen ist, sollten Sie die Gelegenheit nutzen, um sich frühzeitig eine Marktübersicht zu verschaffen. Das dauert mit Hilfe des Internets nicht lange und zeigt in den meisten Fällen günstigere Alternativen auf. Zwar steht dieser Weg auch Bestandskunden offen, doch fürchten viele Menschen nach bisherigen Erfahrungen die Arbeit und den Papierkram, der damit verbunden wird. Das ist schade, denn so wird eine Menge Geld für teure Tarife ausgegeben, obwohl durch den Wettbewerb preiswertere Gasanbieter auf dem Markt tätig sind. Gaspreise kann man einfach mit unserem Tarifrechner vergleichen

Nutzen Sie die Gelegenheit beim Umzug, denn befassen müssen Sie sich dann so oder so mit dem Wechsel. Da ein Gasanbieterwechsel bis zu zehn Wochen dauern kann, sollten Sie Ihre Entscheidung mit ausreichend Vorlauf treffen. Sie brauchen jedoch nicht befürchten, bei einem kurzfristigen Wechsel kein Gas in der neuen Wohnung zu haben. In diesen Fällen übernimmt der örtliche Grundversorger die Belieferung. Die Grundversorgungstarife sind in der Regel jedoch teuer, meist sogar teurer als andere Tarife des gleichen Versorgers. Daher sollten Sie sie nur als Übergangslösung ansehen.

Bei Umzug den Gasanbieter wechseln
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Umzug und Wechsel des Gasanbieters

Haben Sie sich für das Angebot eines anderen Anbieters entschieden, ist die meiste Arbeit fast schon erledigt. Sie müssen Ihrem neuen Anbieter nun lediglich noch das Einzugsdatum, die Zählernummer in der neuen Immobilie sowie den Zählerstand mitteilen. Alle weiteren Formalitäten übernimmt Ihr künftiger Gasversorger, auch den alten Gasvertrag müssen Sie nicht selbst kündigen. Ihren alten Gasvertrag kündigt ihr neuer Gasanbieter für Sie. Sollten Sie die Angaben über den neuen Zähler noch nicht parat haben, kann der zukünftige Vermieter bzw. der Vorbesitzer der Immobilie Ihnen darüber Auskunft geben. Nach dem Einzug und dem Beginn der Belieferung durch den neuen Anbieter erhalten Sie eine Abschlussrechnung Ihres bisherigen Versorgers.

Heizkosten © Wolfgang S, stock.adobe.com
Ein Gasanbieter Wechsel kann sich lohnen © Wolfgang S, stock.adobe.com

Umzug ohne Wechsel des Gasanbieters

Waren Sie sowohl mit dem Service als auch mit der Tarifgestaltung Ihres bisherigen Gasanbieters zufrieden und besteht kein Grund zum Wechseln, können Sie ihm natürlich auch treu bleiben. Voraussetzung ist, dass der Versorger auch am neuen Wohnort tätig ist. Während dies bei Umzügen innerhalb der gleichen Stadt in der Regel der Fall ist, kann die Situation bei einem Umzug in andere Regionen anders aussehen. Dies hängt davon ab, ob Ihr bisheriger Versorger nur regional, gebietsweise oder bundesweit tätig ist. Es empfiehlt sich aber auch bei einem Umzug ohne Wechsel des Gasanbieters, dem alten und neuen Versorger so früh wie möglich die neue Adresse mitzuteilen. Für einen reibungslosen Übergang sollten Sie ihn spätestens sechs bis acht Wochen vor dem Umzugstermin informieren.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Umzug bereits erfolgt

Haben Sie Ihre neue Immobilie bereits bezogen, sollten Sie die zukünftige Gasversorgung trotzdem nicht auf die lange Bank schieben. Die Grundversorgung ist gesetzlich in der so genannten Gasgrundversorgungsverordnung geregelt und stellt sicher, dass Sie lückenlos mit Gas beliefert werden. Der örtlich zuständige Grundversorger übernimmt zwar zunächst automatisch die Belieferung, doch sind die Tarife preislich meist nicht attraktiv. Sie bieten allerdings auch einen Vorteil, der im Sinne eines schnellen Wechsels ebenfalls gesetzlich geregelt ist: eine kurze Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Informieren Sie sich am besten zeitnah über günstigere Tarife, auch wenn Sie Ihren Anbieter nicht wechseln möchten. In den meisten Fällen hat Ihr Versorger nämlich selbst interessantere Tarife im Programm, in die Sie wechseln können.

Gastarife regelmäßig überprüfen
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Fazit: Informieren lohnt sich

Ein Gasanbieterwechsel bringt weniger Arbeit mit sich als viele vermuten, kann aber gleichzeitig mehr Geld einsparen als erhofft. Verschaffen Sie sich bei einem Umzug einen Überblick über die aktuelle Marktsituation, denn Vorteile können sich nicht nur im finanziellen Bereich ergeben. Liegt Ihnen beispielsweise die Natur besonders am Herzen, wären Ökostrom, Biogas– oder Ökogas Tarif eine Überlegung wert. Die sind vielleicht nicht billiger als der alte Gastarif, schonen dafür aber die Umwelt oder unterstützen die Förderung regenerativer Energiequellen.

Gasflamme © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
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