Gas Grundversorgung und Ersatzversorgung

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Gesetzlich verankerte Grund- und Ersatzversorgung für Gaskonsumenten

Die Gasversorgung mittels sogenannter Grundversorgungsunternehmen wurde durch das neue Energiewirtschaftsgesetzt der Bundesrepublik Deutschland, welches am 13. Juli 2005 in Kraft getreten ist und kurz EnWG genannt wird, gesetzlich verankert. Der Gasanbieter, welcher in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Gas versorgt, ist prinzipiell auch der Grundversorger in diesem Bereich und wird für 3 Jahre bestimmt.

Gasflamme © Artmann Witte, fotolia.com
Gasflamme © Artmann Witte, fotolia.com

Das Energiewirtschaftsgesetzt sieht vor, dass Haushaltskunden und kleinere Betriebe zu vorab fixierten Preisen und Vereinbarungen von diesem Versorgungsunternehmen beliefert werden müssen. Allerdings sind oftmals die hier offerierten Grundversorgungstarife, im Vergleich zu anderweitigen Gastarifen der örtlichen Gasversorger, relativ teuer.

Gaslieferung: Grund- und Ersatzversorgung
Gaslieferung: Grund- und Ersatzversorgung

Gas Grund & Ersatzversorgung – Gasversorgung gesichert

Durch das Grundversorgungsunternehmen steht dem Gasverbraucher auf jeden Fall auch die gesetzlich geregelte Ersatzversorgung bei einer möglichen Insolvenz oder bei Lieferengpässen des gegenwärtigen Gasanbieters zu. Die Ersatzversorgung dient also als eine Art Schutzmechanismus für alle Gaskunden, damit diese fortwährend mit Energie beliefert werden können. Im Ersatzfall erfolgt die Belieferung durch den Grundversorger jedoch nur über drei Monate. Daher sollte sich der Betroffene schnellstmöglich nach einem neuen Gaslieferanten umschauen und einen entsprechende Liefervertrag für Gas abschließen. Wurde in dieser Zeit kein passender Lieferant ausfindig gemacht oder hat sich niemand rechtzeitig um die Lösung des Problems gekümmert, wird der Abnehmer automatisch in den Bereich Grundversorgung eingestuft, wodurch eine zusammenhängende Gasversorgung ohne Zweifel sichergestellt werden kann.

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Beim Umzug Gas Grundversorgung vermeiden

Umzug © exquisine, fotolia.com
Umzug: Am besten vorher um die Energieversorgung kümmern © exquisine, fotolia.com

Bei einem bevorstehenden Umzug sollten Gaskonsumenten im Übrigen mindestens 6 bis 8 Wochen vorher einen geeigneten Gasvertrag abschließen, da der Wechsel inklusive fristgerechter Kündigung einige Tage in Anspruch nehmen kann. Wurde hier nicht pünktlich reagiert, so wird der Bedarf zwar auch wiederum vom Grundversorger gedeckt, gleichwohl aber zu den bereits vorab erwähnten überhöhten Tarifen.

Gas Grundversorgung – flexibel aber teuer

Zwangsläufige werden demnach alle Gaskunden, die unmittelbar keinen Tarifwechsel vorgenommen haben, der Grundversorgung beigeordnet, was in der Regel allerdings nicht gerade die günstigste Alternative darstellt. Demzufolge muss am Jahresende leider eine relativ teure Abrechnung in Kauf genommen werden. Kunden, die ihr Gas über die Grundversorgung beziehen, müssen dafür aber eine bemerkenswert kurze Kündigungsfrist von nur einem Monat einhalten. Normalerweise versehen Gasanbieter ihre Tarifverträge mit Laufzeiten und Kündigungsfristen von mindestens drei Monaten, nicht selten auch darüber hinaus. Manchmal wurden Sonderverträge mit dem Versorgungsunternehmen abgeschlossen, wodurch selbst bei der Grundversorgung andere Kündigungsfristen in Frage kommen könnten. Dies muss natürlich bei der Planung entsprechend bedacht werden.

Gastarife: Grundversorger und andere Anbieter sorgen für Vielfalt der Tarife
Gastarife: Grundversorger und andere Anbieter sorgen für Vielfalt der Tarife

Gas Grundversorgung und Ersatzversorgung bestmöglich vermeiden

Gaskunden sollten unbedingt darauf achten, nicht der Grundversorgung oder der Ersatzversorgung anzugehören, da das Einsparpotential in solchen Fällen unter Umständen enorm sein kann. Je nach Anbieter und Wohnort liegt die eventuelle Ersparnis einer vierköpfigen Familie mit durchschnittlichem Gasverbrauch bei über hundert Euro pro Jahr. Wird die vorgegebene Kündigungsfirst, die einen Monat beträgt, ordnungsgemäß beachtet, können Gaskonsumenten zu jeder Zeit aus der Grundversorgung in einen preisgünstigen Tarif oder zu einem vorteilhafteren Anbieter wechseln.

Der Grundversorgunsgtarif ist meistens teuer
Der Grundversorgunsgtarif ist meistens teuer

Der Gasanbieter muss nicht einmal über ein eigenes Verteilnetz verfügen, da er gegen die Entrichtung einer Gebühr er ganz einfach die Leitungen des regionalen Versorgers nutzen kann. Dessen ungeachtet hat der Gaskunde bei einem Wechsel des Anbieters oder des Tarifes keine weiteren Gebühren oder ähnliches zu befürchten, denn Wechselgebühren sind generell gesetzeswidrig.

Zudem sind bei einem Wechsel keine technischen Arbeiten notwendig, nicht einmal der Zähler muss ausgetauscht werden. Erteilt der Kunde dem neuen Gasanbieter eine Vollmacht, so ist dieser sogar berechtigt den alten Vertrag zu kündigen. Daraufhin kann eine lückenlose Gasversorgung erfolgen und der Gaskunde muss sich um nichts weiter kümmern.

Günstigere Gastarife finden

Die Grund- und Ersatzversorgung stellt für Haushaltskunden und kleinere Betriebe fast immer die uneffizienteste Lösung bei der Gasversorgung dar. Im Allgemeinen bringt es beachtliche Vorteile mit sich, wenn ein anderer Lieferant oder wenigstens ein anderer Tarif des Grundversorgers in Anspruch genommen wird. Über die diversen Möglichkeiten des Lieferanten- und Vertragswechsels sollten sich Verbraucher genauestens informieren.

Gasrechnung © blende11.photo, fotolia.com
Gasrechnung © blende11.photo, fotolia.com

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Gastarife vergleichen kann sich lohnen
Gastarife vergleichen kann sich lohnen
Umzug © exquisine, fotolia.com
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