Startseite » Gasvergleich » Gas Ratgeber » Gas abmelden, ummelden, anmelden

Gas abmelden, ummelden, anmelden

Spar-Check
1Haushalt
2Verbrauch
3Tarif
4Sparen

Die Gasversorgung vor und nach dem Umzug

Nur noch wenige Wochen, dann ist es soweit und der Umzug in das neue Zuhause steht bevor. Hierfür muss an so manches gedacht werden, nicht zuletzt sollte man sich Gedanken über die Gasversorgung machen. Es stellt sich nämlich die Frage, ob man das Gas abmelden und anschließend neu anmelden muss, oder ob man das Gas ummelden muss. Der bequemste Weg wäre sicherlich, wenn man einfach das Gas ummelden könnte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Außerhalb der Grundversorgung können Haushaltskunden beim Umzug mit sechs Wochen Frist kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG).
  • Der technische Anbieterwechsel dauert seit 2026 nur noch 24 Stunden – den Starttermin bestimmen aber Laufzeit und Kündigungsfrist.
  • Zählerstände beim Aus- und Einzug ablesen und fotografieren – sie sind die Basis der Schlussrechnung.
Umzug © exquisine, stock.adobe.com
Umzug © exquisine, stock.adobe.com

Das sollte auch kein Problem darstellen, wenn man innerhalb des Versorgungsgebietes des bisherigen Gasanbieters umzieht. Eventuell kommt aber auch in diesem Zusammenhang ein Anbieterwechsel in Frage. Insbesondere dann, wenn der alte Versorger den zukünftigen Wohnsitz nicht beliefert oder wenn dort preiswertere Tarife von einem anderen Gasanbieter offeriert werden. Die Gaspreise kann man einfach mithilfe des Gastarifrechners vergleichen.

Ummelden, wechseln oder abmelden: Was passt zu Ihrem Umzug?

WennIhr Anbieter liefert auch an der neuen Adresse und der Tarif überzeugt weiter

Dann Gas einfach ummelden

unkompliziert

Umzugstermin, neue Anschrift und Zählernummer durchgeben – der Vertrag läuft unverändert weiter.

WennAm neuen Wohnort gibt es spürbar günstigere Tarife

Dann Wechseln statt ummelden

Sparpotenzial

Neuen Vertrag abschließen; die reguläre Kündigung übernimmt meist der neue Anbieter. Beim Umzug hilft zusätzlich das Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist.

WennDer bisherige Vertrag lässt sich an der neuen Adresse nicht zu gleichen Bedingungen fortführen

Dann Abmelden und neu anmelden

Fristen beachten

Sonderkündigung nutzen, Zählerstände dokumentieren und am neuen Wohnort rechtzeitig einen Vertrag abschließen – sonst starten Sie in der Grundversorgung.

Rechtsgrundlage Sonderkündigung: § 41b Abs. 5 EnWG · Stand: August 2026
Gasflamme © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Dem Gasanbieter den Umzug rechtzeitig melden © Ingo Bartussek, stock.adobe.com

Fristen rechtzeitig vor dem Umzug beachten

Man sollte im ganzen Umzugsstress nicht vergessen, sich frühzeitig um die Gasversorgung für den neuen Wohnort zu kümmern. Entscheidend sind die Kündigungsfristen des laufenden Vertrags: Der technische Anbieterwechsel selbst ist seit dem 1. Januar 2026 an jedem Werktag binnen 24 Stunden möglich (§ 20a EnWG) – wann die neue Belieferung tatsächlich starten kann, bestimmen aber weiterhin Laufzeit und Kündigungsfrist des alten Vertrags. Beim Umzug gilt außerhalb der Grundversorgung zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht: Haushaltskunden können den Gasvertrag mit einer Frist von sechs Wochen kündigen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Der Anbieter kann das nur abwenden, wenn er binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung in Textform anbietet, an der neuen Adresse zu denselben Bedingungen weiterzuliefern. Melden Sie dem bisherigen Versorger deshalb möglichst früh den Umzugstermin, damit die Belieferung nahtlos weiterläuft. Beliefert der frühere Anbieter die neue Region nicht oder nur zu anderen Konditionen, hilft das Sonderkündigungsrecht ebenfalls weiter.

Ihr Gas-Fahrplan für den Umzug

  1. 6–8 Wochen vorher
    Tarife am neuen Wohnort vergleichen und prüfen, ob der aktuelle Anbieter dort liefert.
  2. 6 Wochen vorher
    Spätestens sechs Wochen vor dem Auszug muss die Sonderkündigung beim Anbieter zugehen (§ 41b Abs. 5 EnWG).
  3. 2–4 Wochen vorher
    Neuen Vertrag abschließen oder die Ummeldung mit Termin und neuer Anschrift melden.
  4. Umzugstag
    Zählerstände in alter und neuer Wohnung ablesen, fotografieren und übermitteln.
  5. Nach dem Einzug
    Schlussrechnung prüfen. Ohne eigenen Vertrag läuft die Grundversorgung – kündbar mit zwei Wochen Frist (§ 20 GasGVV).
Fristen: § 41b Abs. 5 EnWG, § 20 GasGVV · Stand: August 2026
Stromvertrag und Umzug
Stromvertrag und Umzug
Bei Umzug den Gasanbieter wechseln
Bei Umzug den Gasanbieter wechseln

Gas ummelden innerhalb eines Liefergebietes

Ist man mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis des aktuellen Versorgungsunternehmens zufrieden und erfolgt der Umzug innerhalb seines Liefergebietes, ist es grundsätzlich ausreichend, wenn die Gaslieferung nur umgemeldet wird. Das Ummelden ist heute unkompliziert: Meist genügen wenige Klicks im Kundenportal oder ein Anruf, bei dem Umzugstermin, neue Anschrift und die Zählernummer der neuen Wohnung übermittelt werden, wenn man weiterhin den bestehenden Gastarif in Anspruch nehmen möchte.

Gastarifrechner

Günstige Gastarife finden

Vergleichen Sie aktuelle Gastarife und finden Sie passende Angebote für Ihre Wohnfläche.

  • Einfach vergleichen
  • Tarife finden
  • Einfach wechseln
  • Einfach sparen
Tipp: Mit unserem Gastarifrechner finden Sie die günstigsten Tarife
Tipp: Telefonische Beratung zu den Tarifen unter 0800-289 289 609 (kostenlos)

Gasanbieterwechsel bei Umzug

Allerdings sollte man sich unbedingt noch etwas Zeit für einen Gaspreisvergleich nehmen, wenn man sich ohnehin schon mit der Gasbelieferung beschäftigt. Die preislichen Unterschiede auf dem Markt sind erheblich: Nach der Modellierung der Bundesnetzagentur lag das Einsparpotenzial im Januar 2026 bei rund 360 Euro pro Jahr für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch. Mit unserem Vergleichsrechner können Gasversorger und Tarife unverbindlich überprüft werden. Findet man einen billigeren Gasanbieter, ist der Rest wenig Aufwand: Beim regulären Wechsel kündigt der neue Anbieter den bisherigen Vertrag im Regelfall, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.

Gas abmelden oder Gas anmelden und Zählerstände übermitteln

Beim Aus- und Einzug sollten Sie die Zählerstände ablesen, fotografieren und an die beteiligten Versorger oder den Netzbetreiber übermitteln. Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum halten Sie dafür ebenfalls fest. Mit der Übermittlung der Zählerstände ist Ihr Teil im Wesentlichen erledigt; die vertragliche Abwicklung und die technische Zuordnung der Lieferstelle übernehmen Anbieter und Netzbetreiber. Die Gasversorgung in der alten Wohnung endet zum vertraglich möglichen Termin; am neuen Wohnort kann die Gaslieferung mit einem rechtzeitig geschlossenen Vertrag beginnen.

Halten Sie die Zählerstände am besten doppelt fest: mit einem Foto und im Übergabeprotokoll der Wohnung. So lassen sich spätere Streitigkeiten über den Verbrauch vermeiden. Auf Basis des Auszugs-Zählerstands erstellt der bisherige Versorger die Schlussrechnung – was darin stehen muss und wie Sie sie prüfen, erklärt der Ratgeber zur Gasrechnung. Beim Gas ist außerdem – anders als beim Strom – eine rückwirkende Zuordnung der Belieferung von bis zu sechs Wochen rund um Ein- und Auszug möglich, wenn der Vertrag rechtzeitig geschlossen wurde.

Gaszähler richtig ablesen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Gaszähler richtig ablesen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com

Gas ummelden versäumt

Wer trotz allem vergessen hat, sich um die Gasbelieferung zu kümmern, steht nicht ohne Gas da. Ohne eigenen Vertrag kann zunächst eine Ersatz- oder Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger greifen. Vergleichen Sie Tarife zeitnah, denn Preise unterscheiden sich je nach Ort und Vertrag. Hat man einen günstigeren Vertrag gefunden, kommt man schnell wieder heraus: In der Grundversorgung mit Gas gilt eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen (§ 20 GasGVV), ein Entgelt darf der Grundversorger dafür nicht verlangen.

Der Grundversorgunsgtarif ist meistens teuer
Der Grundversorgunsgtarif ist meistens teuer

Risikoloser Gasanbieterwechsel

Leider bleiben zu viele Gaskunden ihren überteuerten und veralteten Verträgen viel zu lange treu. Die meisten Verbraucher scheuen trotz der vereinfachten Vorgehensweise vor einem Wechsel des Anbieters, wenngleich dieser eine beträchtliche Einsparung mit sich bringen würde. Manche Kunden befürchten eine umständliche Formularschlacht beim Gas abmelden oder beim Gas ummelden. Außerdem haben sie Angst davor, dass dadurch zusätzliche Installationen erforderlich werden oder spezielle Versorgungsleitungen verlegt werden müssen. Weiterhin besteht die Sorge vor eventuellen Lieferunterbrechungen während der Umstellung. Doch weder mit Versorgungslücken muss gerechnet werden, noch werden technische Veränderungen notwendig, wenn der Gasanbieter gewechselt wird. Mit Hilfe von Tarifrechnern kann umgehend ein passendes Gasversorgungsunternehmen ermittelt werden. Auf diesem Weg kann man anschließend auch einen Vertrag für die Lieferung von Gas anmelden. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt der neue Partner in Sachen Gas alles Weitere, in der Regel auch die Kündigung beim bisherigen Versorger. Nur die Umzugs-Sonderkündigung sprechen Sie sicherheitshalber selbst aus – sie ist an Ihre persönliche Situation geknüpft.

Der Gasanbieterwechsel ist für die Kunden bequem
Der Gasanbieterwechsel ist für die Kunden bequem
Umzug © exquisine, stock.adobe.com
Umzug und Gas

Gasanbieterwechsel und Umzug Der frühe Vogel fängt den Wurm. Was viele Großmütter ihren Kindern mit auf den Weg gegeben haben,… weiterlesen

Energiepreise vergleichen und sparen

Strom Preisvergleich

Strom Preisvergleich
Postleitzahl
Jahresverbrauch

Gas Preisvergleich

Gas Preisvergleich
Postleitzahl
Wohnfläche