Die Gasversorgung vor und nach dem Umzug
Nur noch wenige Wochen, dann ist es soweit und der Umzug in das neue Zuhause steht bevor. Hierfür muss an so manches gedacht werden, nicht zuletzt sollte man sich Gedanken über die Gasversorgung machen. Es stellt sich nämlich die Frage, ob man das Gas abmelden und anschließend neu anmelden muss, oder ob man das Gas ummelden muss. Der bequemste Weg wäre sicherlich, wenn man einfach das Gas ummelden könnte.
Das sollte auch kein Problem darstellen, wenn man innerhalb des Versorgungsgebietes des bisherigen Gasanbieters umzieht. Eventuell kommt aber auch in diesem Zusammenhang ein Anbieterwechsel in Frage. Insbesondere dann, wenn der alte Versorger den zukünftigen Wohnsitz nicht beliefert oder wenn dort preiswerter Tarife von einem anderen Gasanbieter offeriert werden. Die Gaspreise kann man einfach mithilfe des Gastarifrechners vergleichen
Fristen rechzeitig vor dem Umzug beachten
Man sollte im ganzen Umzugsstress nicht vergessen, dass man sich frühzeitig um einen geeigneten Gasanbieter für den neuen Wohnort kümmern sollte. Jedes Gasversorgungsunternehmen gibt Kündigungsfristen vor, die beachtet werden müssen. Möchte man zu einem neuen Gasanbieter wechseln, dauert die komplette Abwicklung ungefähr sechs bis acht Wochen. Deshalb forscht man am besten zeitig nach einem neuen Gasanbieter und meldet dem bisherigen Versorger schnellstmöglich den Umzugstermin, damit die Gasbelieferung nahtlos und termingerecht ausgeführt werden kann. Wäre der ursprüngliche Gasanbieter auch in der Lage am künftigen Wohnsitz die Gaslieferung zu übernehmen, muss im Bedarfsfall eine fristgemäße Kündigung erfolgen, die in der Regel aber der neue Gasanbieter vornimmt. Beliefert der frühere Anbieter die Region in die man zieht nicht, endet ohnehin nach kurzer Zeit der bestehende Vertrag. In diesem Fall sollte man bei seinem Gasversorger das „Gas abmelden“.
Gas ummelden innerhalb eines Liefergebietes
Ist man mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis des aktuellen Versorgungsunternehmens zufrieden und erfolgt der Umzug innerhalb seines Liefergebietes, ist es grundsätzlich ausreichend, wenn die Gaslieferung nur umgemeldet wird. Wollte man noch vor einigen Jahren seinen Gasversorgungsvertrag ummelden, so musste man eine Menge Formalitäten bereits im Vorfeld klären. Doch heutzutage ist allen Gasanbietern bewusst, wie aufwendig ein Umzug allein sein kann. Dementsprechend haben sie ihren Service zwischenzeitlich angepasst. Gas ummelden ist inzwischen sehr unkompliziert. Nun ist ein Anruf ausreichend, bei dem der Umzugstermin und die neue Anschrift übermittelt werden, wenn man weiterhin den bestehenden Gastarif in Anspruch nehmen möchte.
Gasanbieterwechsel bei Umzug
Allerdings sollte man sich unbedingt noch etwas Zeit für einen Gaspreisvergleich nehmen, wenn man sich ohnehin schon mit der Gasbelieferung beschäftigt. Derzeit sind die preislichen Unterschiede auf dem Markt so gewaltig, dass durchaus eine jährliche Ersparnis von über 100 Euro denkbar ist. Mit unserem Vergleichsrechnern können Gasversorger und Tarife unverbindlich überprüft werden. Findet man einen billigeren Gasanbieter, wird einem sogar das „Gas abmelden“ abgenommen. Für Neukunden übernehmen nahezu alle Energieanbieter die Kündigung des hinfälligen Kontraktes und sie bemühen sich zudem um einen einwandfreien Wechsel.
Gas abmelden oder Gas anmelden und Zählerstände übermitteln
Will man im alten Zuhause das Gas abmelden und am neuen Wohnsitz das Gas anmelden, müssen die gegenwärtigen Verbrauchswerte der Zähler übermittelt werden. Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum müssen hierfür notiert und weitergegeben werden. Der Wechsel ist mit der Übermittlung der Verbrauchszahlen dann auch schon vollzogen. Die Gasversorgung in der alten Wohnung kann zum gewünschten Termin eingestellt werden und im neuen Domizil kann die Gaslieferung vom günstigeren Anbieter erfolgen.
Gas ummelden versäumt
Man wird generell in den Grundversorgungstarif des regionalen Gasversorgers eingegliedert, wenn man trotz allem vergessen hat, sich um die Gasbelieferung zu kümmern. Der Grundversorgungstarif ist allerdings häufig die teuerste Variante und man sollte sich rasch nach einem besseren Tarif umschauen. Hat man einen erschwinglicheren Vertrag abschließen können, kann man sofort die Grundversorgung mit Gas abmelden, denn erfreulicherweise gilt hier eine Kündigungsfrist von nur einem Monat.
Risikoloser Gasanbieterwechsel
Leider bleiben zu viele Gaskunden ihren überteuerten und veralteten Verträgen viel zu lange treu. Die meisten Verbraucher scheuen trotz der vereinfachten Vorgehensweise vor einem Wechsel des Anbieters, wenngleich dieser eine beträchtliche Einsparung mit sich bringen würde. Manche Kunden befürchten eine umständliche Formularschlacht beim Gas abmelden oder beim Gas ummelden. Außerdem haben sie Angst davor, dass dadurch zusätzliche Installationen erforderlich werden oder spezielle Versorgungsleitungen verlegt werden müssen. Weiterhin besteht die Sorge vor eventuellen Lieferunterbrechungen während der Umstellung. Doch weder mit Versorgungslücken muss gerechnet werden, noch werden technische Veränderungen notwendig, wenn der Gasanbieter gewechselt wird. Mit Hilfe von Tarifrechnern kann umgehend ein passendes Gasversorgungsunternehmen ermittelt werden. Auf diesem Weg kann man anschließend auch einen Vertrag für die Lieferung von Gas anmelden. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt der neue Partner in Sachen Gas alles Weitere, sogar auch die Kündigung beim bisherigen Versorger.
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