Strom und Gas von ein und demselben Anbieter zu beziehen, ist auf dem aktuellen Energiemarkt ohne Weiteres möglich und kann sich sowohl für die Energieunternehmen als auch für die Kunden auszahlen. Viele Anbieter halten für interessierte Kunden spezielle Kombi-Tarife bereit und locken mit finanziellen Vergünstigungen, wie einer einmaligen Gutschrift zum Abrechnungsende. Welche Vor- und Nachteile diese Kombi-Tarife sonst noch haben, erfahren Sie in diesem Artikel.
Kosten sparen dank reduziertem Grundpreis
Als Grundpreis wird derjenige Anteil an den Energiekosten bezeichnet, der jeden Monat unabhängig von der verbrauchten Energiemenge anfällt. Der Grundpreis wird auch dann fällig, wenn sie einen Monat lang keinerlei Verbrauch hatten, beispielsweise in der Urlaubszeit.
Um ihren Bestandskunden einen zusätzlichen Vertrag für eine zweite Energieart schmackhaft zu machen, werben manche Anbieter mit einem reduzierten Grundpreis. Entweder fällt dann der Grundpreis für Strom und Gas beim Abschluss eines Kombi-Vertrags günstiger aus oder beim Dazubuchen reduziert sich der Grundpreis für die zweite Energieart.
Wichtig bei der Reduzierung des Grundpreises ist die Dauer der Vergünstigung. Wenn Sie ein attraktives Angebot gefunden haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, ob es lediglich einige Monate oder dauerhaft gültig ist. Bei kundenfreundlichen Angeboten sind grundsätzlich lange Preisgarantien wünschenswert. Anders verhält es sich mit der Kündigungsfrist.
Um möglichst flexibel auf eine veränderte Situation am Energiemarkt reagieren zu können, sollte die Kündigungsfrist möglich kurz bemessen sein. Kündigungsfristen von einem Jahr oder länger sind für Sie als Kunde nicht attraktiv. Derart lange Kündigungsfristen bieten Ihnen keine Möglichkeit bei einer veränderten Marktsituation zeitnah zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Besonders zum Ende eines Kalenderjahres hin erhöhen die Energieanbieter gerne ihre Preise. Die Versorger argumentieren mit gestiegenen Energiepreisen oder anderen Kostensteigerungen, die sie alleine nicht abfangen können und an den Endkunden weitergeben müssen. Diese Preissteigerungen müssen die Kunden eines Energieversorgers nicht ohne Weiteres hinnehmen.
Bei jeder Preiserhöhung steht Ihnen als Kundin oder Kunde ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können dann unabhängig von der vereinbarten Kündigungsfrist den Vertrag ihrerseits aufkündigen und sich einen neuen, günstigeren Anbieter suchen. Für den Anbieterwechsel räumen die Energieversorger ihren Kunden allerdings eine zumeist sehr knapp bemessene Bedenkzeit von wenigen Wochen ein. Diese Frist muss eingehalten werden, ansonsten wird das stillschweigende Einverständnis mit der Preiserhöhung vorausgesetzt und die vertraglichen Kündigungsfristen bleiben bestehen.
Reduzierter Verwaltungsaufwand kann sich auszahlen
Für den Stromanbieter liegen die Vorteile eines Kombi-Vertrags auf der Hand. Er kann gleich zwei seiner Produkte dauerhaft an ein und denselben Kunden liefern. Dadurch reduziert sich der Verwaltungsaufwand und es können sich Kostenvorteile ergeben. Diese Einsparungen geben die Versorger zumindest teilweise in Form von besonders günstigen Tarifen oder einer Bonuszahlung, die in der Regel mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet wird, an die Kunden weiter.
Für die Kunden kann sich ein weiterer positiver Effekt durch einen Kombi-Vertrag beim Verwaltungsaufwand ergeben. Sie haben von nun an nur noch eine Anlaufstelle, die sie bei Fragen oder Problemen mit der Energieversorgung kontaktieren müssen.
Wo liegen die Nachteile?
Neben den Vorteilen, die sich in erster Linie beim Preis bemerkbar machen, liegt ein möglicher Nachteil in der starken Abhängigkeit von ein und demselben Anbieter. Gerät ein Energieversorger in Schieflage, ist dann gleich sowohl die Strom- als auch die Gasversorgung betroffen. Sorgen, dass deshalb irgendwann die Lichter ausgehen, müssen sich die Kunden der Energieversorger allerdings nicht machen.
Es gibt flächendeckend eine sogenannte Grundversorgung, die die Versorgung mit Strom und Gas per Gesetz garantiert. Ist ihr Versorger nicht mehr in der Lage, die Energie vertragsgemäß zu liefern, springt der für das Liefergebiet zuständige Grundversorger ein und übernimmt für die nächsten Wochen oder Monate die Energieversorgung. Diese Garantie lassen sich die Versorgungsunternehmen allerdings versilbern. Dementsprechend sind die Grundversorgungs-Tarife regelmäßig teurer als die günstigsten Wahltarife.
Wie flexibel muss der Kombi-Tarif sein?
Die Tarife bei einzeln abgeschlossenen Energieverträgen richten sich unter anderem nach der verbrauchten Energiemenge. Je mehr ein Endkunde verbraucht, desto günstiger kann er eine Kilowattstunde Strom oder einen Kubikmeter Gas kaufen. Diese Flexibilität sollte ein Kombi-Tarif ebenfalls bieten. Auch sollte es möglich sein, die Tarifoptionen den persönlichen Erfordernissen anzupassen. Wird beispielsweise nach Modernisierungsmaßnahmen der Heizungsanlage günstiger Strom für eine Wärmepumpe benötigt, sollte der Kombi-Tarif diese Option ermöglichen. Ist das nicht der Fall, kann die Kündigung und der Wechsel in einen günstigeren Tarif oder zu einem anderen Anbieter lohnend sein.
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