Strompreis-Dossier Teil 3: Vergleich Strompreise Industrie und Privathaushalt

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Vergleich der Strompreise für Privathaushalte und Industriekunden

In den vorangegangenen Kapiteln haben Sie gelesen, aus welchen Komponenten sich der Strompreis für Privathaushalte zusammensetzt und wie er sich in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Die deutsche Wirtschaft, seit jeher als stark und robust angesehen, ist in hohem Maße auf Energie angewiesen. Ohne Strom laufen keine Fließbänder, keine Maschinen und keine Produktionsstätten. Wie passt das mit den stetig steigenden Strompreisen zusammen? Die Lösung ist einfach: Der Strom für Industriekunden ist wesentlich billiger, da sie von einer Vielzahl an Belastungen befreit sind oder zumindest in geringerem Maße zur Kasse gebeten werden.

Strommast © Volker Werner, fotolia.com
Strommast © Volker Werner, fotolia.com

Darüber hinaus gilt auch hier das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Je mehr Strom benötigt wird, desto geringer fällt in der Regel der Kilowattstunden-Preis aus. Energieversorger haben dafür spezielle Tarife im Programm, die meist schon in ihrem Namen deutlich machen, dass es sich um „Gewerbestrom“ oder „Strom für Sondervertragskunden“ handelt. Meist wird eine Staffelung angeboten, bei der sich der Strom ab einer bestimmten Abnahmemenge verbilligt.

2018 zahlte ein durchschnittlicher Industriekunde nach Angaben des Statistik-Portals Statista inklusive Stromsteuer 17,20 Cent pro Kilowattstunde. Damit lag der Gesamtpreis wesentlich niedriger als bei Privatkunden. Ein Blick auf die einzelnen Kostenfaktoren erklärt, wo den Gewerbetreibenden Privilegien eingeräumt werden. Die Angaben schwanken in gewissem Rahmen, je nach dem Verbrauch des zugrunde gelegten Industriebetriebs. 2012 und 2013 konnten Großverbraucher unter bestimmten Umständen sogar vollständig von den Netzentgelten befreit werden. Ende Mai 2018 entschied die EU-Wettbewerbskommission, dass diese Praxis illegal war


Entwicklung des Strompreises für Industriekunden, © Bild BDEW


Entwicklung Stromopreise für Privathaushalte – Bildquelle Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Erzeugung und Vertrieb

Ähnlich wie bei den Privatkunden tragen die Produktion und der Transport des Stroms durch die Netze bis zu 50 Prozent zum Gesamtbetrag des Arbeitspreises bei. In der Industrie ist Energie ein Kostenfaktor, der ökologische Aspekt hat sich im Vergleich zu Privatkunden oftmals noch nicht so stark durchgesetzt. Daher greifen Energieanbieter bei der Versorgung von Gewerbekunden meist auf die billigsten verfügbaren Stromquellen zurück. Dies waren bisher meist Atomstrom oder Strom aus fossilen Quellen.

Interessant im Hinblick auf die Diskussionen um die Verteuerung des Stroms aufgrund der Energiewende ist die Entwicklung der Energiekosten für Industriekunden. Mit 10,70 Cent pro Kilowattstunde (ohne Steuern) war nach Angaben des BDEW 2008 ein Höhepunkt erreicht. In den vergangenen Jahren sind die Kosten tendenziell gesunken. Im Mai 2017 lagen sie bei 7,95 Cent.

Mehrwert- beziehungsweise Umsatzsteuer

Gewerbekunden verbuchen die Mehrwertsteuer als durchlaufenden Posten, da sie sie an den Endverbraucher weitergeben. Privatverbraucher müssen dagegen 19 Prozent auf den Nettopreis des Stroms zahlen. Während dies beim Haushaltsstrom unter dem Strich etwa 16 Prozent des Gesamtarbeitspreises ausmacht, taucht der Posten bei den Stromkosten für Industriekunden nicht auf.

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern und beträgt 6,79 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2018. Um energieintensive Industrien im internationalen Wettbewerb nicht zu benachteiligen, gilt für sie eine Sonderregelung. Ab einem bestimmten Stromverbrauch können sie einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. 2017 kamen mehr als 2.000 Unternehmen in den Genuss einer reduzierten EEG-Umlage. Der Haken an der Sache: Die Kosten müssen von den anderen Endverbrauchern, die keine Möglichkeit auf eine Senkung haben, zusätzlich getragen werden. Ihnen werden die von der energieintensiven Industrie eingesparten Kosten auferlegt.

Schätzungen der Bundesnetzagentur führen diese Entwicklung deutlich vor Augen. Nachdem die Umlage für die Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe 2012 zum ersten Mal mit 0,15 Cent pro Kilowattstunde auf der Stromrechnung der Nicht-Privilegierten auftauchte, stieg sie im Folgejahrauf 0,33 Cent an. 2018 liegt sie bei etwa 0,37 Cent pro Kilowattstunde. Mit der gleichzeitig meist steigenden EEG-Umlage wird damit ein großer Teil der Kosten für die Energiewende von den Großverbrauchern auf die Privathaushalte umgelegt.

Lesen Sie hierzu bitte auch das Kapitel Erneuerbare Energien für Strompreisanstieg verantwortlich?.

Stromsteuer

Der Strom von Privathaushalten wird mit einer Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent pro Kilowattstunde belastet. Auch hier gibt es verschiedene Vergünstigungen für die Industrie, beispielsweise für das produzierende Gewerbe. Sie können den nach einer komplizierten Formel berechneten sogenannten Spitzenausgleich in Anspruch nehmen, was sich derzeit etwa 25.000 Unternehmen nicht entgehen lassen. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 1,537 Cent pro Kilowattstunde.

Grundlage für die Entlastung ist zum einen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die produzierenden Branchen in besonders starkem Wettbewerb stehen. Zum anderen haben führende Spitzenverbände der Branche im Jahr 2000 eine Klimaschutzvereinbarung unterzeichnet. Eine EU-Energiesteuerrichtlinie lässt es zu, Unternehmen zu entlasten, mit denen eine solche Vereinbarung besteht.

Konzessionsabgabe

Bei Privatkunden ist die Höhe der Konzessionsabgabe hauptsächlich nach der Größe der Kommune gestaffelt und beträgt zwischen 1,32 und 2,39 Cent pro Kilowattstunde. Für Sondervertragskunden gilt ein anderer Tarif. Ab einem Verbrauch von 30.000 Kilowattstunden im Jahr und der Erfüllung weiterer Bedingungen darf die Belastung nach der Konzessionsabgabenverordnung höchstens 0,11 Cent pro Kilowattstunde betragen.

KWK-Aufschlag

Beim KWK-Aufschlag besteht kein wesentlicher Unterschied zur Behandlung von Privatkunden. Er fällt bei der Betrachtung des Gesamtstrompreises jedoch nicht ins Gewicht, da er weniger als einen Prozent der Kosten ausmacht


Vergleich Strompreise Haushalte und Industrie, © Bild BDEW

Fazit

Der Preis für Industriestrom liegt gerade einmal halb so hoch wie der Preis, den Privatkunden zu zahlen haben. Grund dafür sind nicht nur wesentlich geringere in Rechnung gestellte Erzeugungskosten. Nahezu alle zusätzlichen Kostenfaktoren wie Steuern und Abgaben sind für Gewerbekunden reduziert oder fallen gänzlich weg.

So einleuchtend die Argumente für eine Sonderstellung der Industriekunden aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit sind, ist eine gleichzeitig übermäßige Belastung der Privatkunden eine heikle Angelegenheit. Schließlich sind sie es, die die Treiber der Energiewende waren und sind. Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) belaufen sich die von den Verbrauchern zu tragenden Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz in 2018 auf 24 Milliarden Euro. Die privaten Haushalte tragen davon 8,6 Milliarden Euro die Industrie 6,9 Milliarden Euro.


Wer trägt die EEG Umlage zu großen Teilen?, © Bild BDEW

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