Mein Gasvertrag – Worauf muss ich achten?
Beim Gasvertrag ist es wie mit vielen anderen Verträgen: Einmal abgeschlossen, verliert man ihn oft schnell aus den Augen und bemerkt gar nicht, dass man jedes Jahr mehrere Euros hätte sparen können. Solange Heizung und Warmwasser reibungslos funktionieren, gerät alles rund um den Gasvertrag schnell in Vergessenheit – dabei zahlen sich ein Vergleich der Gastarife und ein Wechsel des Anbieters in den meisten Fällen im wahrsten Sinne des Wortes aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Prüfen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie, Preisgestaltung und Zahlungsweise – am besten einmal im Jahr, bevor die Preisgarantie ausläuft.
- Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre, Kündigungsfrist höchstens ein Monat, danach monatlich kündbar (Verträge ab März 2022); Verbraucherschützer raten zu zwölf Monaten Laufzeit.
- Eine eingeschränkte Preisgarantie schützt häufig nur beeinflussbare Preisbestandteile – prüfen Sie, ob Steuern, Umlagen und Netzentgelte eingeschlossen sind.
- Vorkasse und Pakettarife können günstiger wirken, erhöhen aber das Risiko: Bei Insolvenz droht Geldverlust, Restmengen können je nach Tarif verfallen.

Der Grund dafür ist einfach: Seit der Liberalisierung des Gasmarktes ist eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt. Dieser Wettbewerb ist gut für den Verbraucher, denn er belebt das Geschäft und sorgt dafür, dass es preisgünstige Tarife gibt. Immer mehr Menschen entscheiden sich deshalb für einen Wechsel des Gaslieferanten.

Bestandsaufnahme des aktuellen Gasvertrages
Es ist an der Zeit, einen genaueren Blick auf den aktuellen Vertrag zu werfen.
Selbst wer mit seinem bestehenden Gasversorger zufrieden ist, sollte sich die Zeit für eine eingehende Prüfung des Vertrages nehmen, denn nicht selten gibt es noch einen günstigeren Tarif beim selben Anbieter. Wer unzufrieden mit seinem derzeitigen Lieferanten ist, hat sowieso jeglichen Grund für eine grundlegende Bestandsaufnahme. Geprüft wird der Gasvertrag hinsichtlich der Laufzeit, der Kündigungsfrist, der Preisgarantie, der Preisgestaltung und der Zahlungsvereinbarungen. Welche Kriterien Verbraucherschützer dabei anlegen, zeigt unser Ratgeber Gasvergleich: Tipps von Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen.

- Laufzeit und Kündigungsfrist
Hier gilt: Je kürzer, desto mehr Flexibilität! Wer einen Vertrag mit einer langen Laufzeit besitzt, muss gegebenenfalls einige Monate warten, bis er zu einem anderen Anbieter wechseln kann. Gaspreise können jedoch großen Schwankungen unterliegen und nicht alle Lieferanten geben Preissenkungen – im Gegensatz zu Preiserhöhungen – an die Kunden weiter. Daher ist es ratsam, sowohl Laufzeit als auch Kündigungsfrist kurz zu halten, damit man schnell reagieren und in einen günstigeren Tarif wechseln kann.
Ein Blick in den bestehenden Vertrag genügt, um herauszufinden, wie lange der aktuelle Vertrag noch läuft und wie lange im Voraus er gekündigt werden muss. Nicht selten beträgt die Laufzeit mehrere Monate, bis sie unter Berücksichtigung der ebenfalls mehrwöchigen Kündigungsfrist beendet werden kann. Bis es also soweit ist, haben sich die günstigen Preiseangebote der anderen Anbieter oft längst geändert. Zur Orientierung: Bei Verträgen, die seit März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 BGB); Verbraucherschützer raten außerdem zu einer Laufzeit von zwölf Monaten.
Bleiben oder wechseln? Der Vertrags-Check in drei Fragen
1. Läuft Ihre Preisgarantie in den nächsten Monaten aus oder hat der Anbieter eine Preiserhöhung angekündigt?
2. Liegen Ihre Jahreskosten mit dem erwarteten Verbrauch deutlich über vergleichbaren Neukundenangeboten am Wohnort – ohne Bonus gerechnet?
3. Enthält Ihr Vertrag Vorkasse, eine Kaution, ein Paketkontingent oder eine Laufzeit über zwölf Monate?

- Preisgarantie
Besitzt der laufende Vertrag eine Preisgarantie, muss das nicht unbedingt positiv sein. Weist die Vereinbarung beispielsweise keine Preisanpassungsklausel nach unten auf, ist es möglich, dass der vertraglich garantierte Festbetrag deutlich über dem aktuellen Marktpreis liegt und je nach Vertragslaufzeit noch mehrere Monate gezahlt werden muss. Denn im Gegensatz zu Preiserhöhungen behalten sich Gasanbieter Preissenkungen gern vor. Liegen die Gaspreise bei Abschluss eines Vertrages generell sehr niedrig, spricht nichts gegen eine längere Vertragslaufzeit mit entsprechender Preisgarantie.Achtung: Erhöhen sich Steuern oder Abgaben des Gaspreises, ist eine Preisanpassung trotz Garantie möglich und erlaubt. Denn die meisten Anbieter klammern diese Kosten bei der Vergabe einer Preisfixierung von Anfang an aus. Das Sonderkündigungsrecht bei einer solchen Preiserhöhung bleibt aber bestehen – es entfällt nur, wenn der Anbieter lediglich eine Änderung der Umsatzsteuer unverändert weitergibt (§ 41 Abs. 6 EnWG). Was bei einer angekündigten Erhöhung zu tun ist, erklärt der Ratgeber Gaspreiserhöhungen. - Preisgestaltung und Zahlungsmodalitäten
Üblich ist eine zeitliche Stückelung in jährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen. Am Ende des Abrechnungszeitraums erfolgt dann die tatsächliche Abrechnung und der Kunde erhält eine Gutschrift über zu viel bezahlte Beträge beziehungsweise eine Aufforderung zur Nachzahlung. Die Abschläge werden dem Verbrauch angepasst. Wer für ein Jahr in Vorkasse tritt, profitiert oft von günstigeren Preisen, bindet sich jedoch auch langfristiger an den Gasanbieter. Ein weiterer Nachteil: Im Falle einer Insolvenz des Versorgers hat es der Kunde schwer, sein bereits gezahltes Geld zurückzubekommen. Ein niedriger Gaspreis sollte also nicht als alleiniger Grund für den Abschluss eines Vertrages herangezogen werden.
Warnsignale im Kleingedruckten
- Vorkasse oder KautionSie zahlen vorab. Wird der Anbieter insolvent, kann die Rückzahlung gefährdet sein; Ansprüche müssen dann regelmäßig im Insolvenzverfahren angemeldet werden.
- PakettarifNicht verbrauchte Mengen können je nach Tarif verfallen oder nicht erstattet werden; Mehrverbrauch kann zu einem höheren Arbeitspreis abgerechnet werden.
- Preisgarantie kürzer als die LaufzeitNach Ablauf der Garantie kann der Preis steigen, während Sie noch gebunden sind. Garantie und Laufzeit sollten gleich lang sein.
- Bonus mit BedingungenIst der Neukundenbonus an eine Mindestbelieferung oder einen Stichtag nach dem ersten Jahr geknüpft, verlieren Sie ihn bei einer pünktlichen Kündigung.
Aus der Größe eines Gaslieferanten lässt sich nicht zuverlässig ableiten, wie sich seine Preise entwickeln: Anbieter, die sich kurzfristig eindecken, können Preise schneller anpassen – nach oben wie nach unten. Gasversorger, die langfristige Verträge mit ihren Lieferanten eingehen, sind weniger flexibel und können sowohl Preiserhöhungen als auch -senkungen nicht sofort in ihren angebotenen Tarifen berücksichtigen. Je nach Marktpreisentwicklung entstehen dadurch Vor- und Nachteile. Kunden können diese Abhängigkeit umgehen, indem sie sich einen Anbieter mit kurzen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen suchen, um bei Preisänderungen mit einem Wechsel des Gasanbieters zu reagieren.
Wenn Ihr Verbrauch sinkt: Grundpreis und Pakettarife im Blick
Ein Vertrag, der zum heutigen Verbrauch passt, kann nach einer Sanierung, einem Heizungstausch oder einer Wärmepumpe als Ergänzung zur Gasheizung schnell unpassend werden. Sinkt der Verbrauch, gewinnt der Grundpreis an Gewicht: Bei 8.000 statt 20.000 Kilowattstunden im Jahr macht ein Grundpreis von 15 Euro im Monat bereits gut zwei Cent je Kilowattstunde aus. Tarife mit niedrigerem Grundpreis und höherem Arbeitspreis können dann günstiger sein – vergleichen Sie deshalb die Jahreskosten mit Ihrem erwarteten Verbrauch (eine Anleitung gibt der Ratgeber Gaskosten berechnen). Pakettarife mit fester Abnahmemenge können bei sinkendem Verbrauch nachteilig sein, weil nicht verbrauchte Kilowattstunden je nach Tarif verfallen oder nicht erstattet werden. Wer eine Verbrauchssenkung plant, wählt deshalb kurze Laufzeiten – und prüft beim Umzug ohnehin neu, ob Vertrag und Verbrauch noch zusammenpassen.

Alles Wissenswerte zur Gasrechnung Umfragen zeigen, dass bisher viele Verbraucher einen Wechsel des Gasanbieters gescheut haben. Dies liegt sicherlich zum… weiterlesen


