Gastarife mit Preisgarantie
Ist ein Gastarif mit Preisgarantie eigentlich vorteilhaft? Ein klares „ja“ oder „nein“ gibt es bei dieser Frage nicht. Einerseits kommt es darauf an, welcher Preis für welche Dauer festgeschrieben wird. Ist der Preis tendenziell teuer, lohnt sich die Preisgarantie natürlich nicht. Bei vergleichsweise günstigen Tarifen kann die Preisgarantie dagegen viel eher sinnvoll sein. Allerdings bleiben wichtige Fragen: Wie lange gilt die Garantie? Wie lange bindet man sich? Und was garantiert der Versorger eigentlich? Nicht jede Preisgarantie schützt nämlich vor jeder Preiserhöhung.
Preisgarantien sind mittlerweile recht häufig
„12 Monate Preisgarantie“, „Preisgarantie bis 31.03.2023“: Das sind Beispiele für Preisgarantien bei Gastarifen. Solche Garantien findet man mittlerweile relativ häufig und sehr oft übersteigt die Garantiezeit die Vertragslaufzeit. Das bedeutet: Der Preis wird über die gesamte Vertragslaufzeit und darüber hinaus garantiert. Sollte die Garantie dagegen einmal nicht über die gesamte Laufzeit gelten, ist das ein Nachteil. Es macht den Tarif nicht automatisch unattraktiv, aber unattraktiver.
Eine Preisgarantie bringt bisweilen Nachteile
Der Gaspreis entwickelt sich anders als der Strompreis. Während der Strompreis fast immer einen Aufwärtstrend hat, hat der Gaspreis zwar seit der Jahrtausendwende nie mehr den damaligen Tiefstand erreicht. Allerdings ging es seit 2000 bei ihm nicht immer nur aufwärts, sondern bisweilen auch abwärts. Aus diesem Grund kann es tendenziell nachteilig sein, wenn man sich bei einem Gastarif mit Preisgarantie für eine lange Vertragslaufzeit entscheidet.
Das gilt selbst dann, wenn der garantierte Gaspreis zum Zeitpunkt des Tarifvergleichs der günstigste ist. Entwickelt sich der durchschnittliche Gaspreis innerhalb der Vertragslaufzeit nach unten, kann der ehemals attraktive garantierte Preis plötzlich viel unattraktiver werden. Lange Vertragslaufzeiten verhindern dann einen Wechsel.
Ein Argument, das generell gegen einen Vertrag mit Preisgarantie spricht, ist das natürlich nicht. Aber man sollte eine Preisbindung nicht unbedingt mit einer langen Vertragslaufzeit „erkaufen“. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Preisbindung kann ein Blick auf aktuelle Prognosen helfen. Wird von Experten ein Anstieg der Gaspreise erwartet, kann die Entscheidung für eine Preisgarantie sinnvoller sein als bei tendenziell fallenden Preisen.
Auch bei Preisgarantie kann es Preiserhöhungen geben
Eine Preisgarantie bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich der Gaspreis in der Garantiezeit gar nicht erhöht. Falls etwa die Mehrwert- oder die Erdgassteuer steigt oder eventuell neue gesetzliche Abgaben eingeführt werden, können solche Erhöhungen oft auch in der Preisgarantiezeit an Kunden weitergegeben werden.
Allerdings betreffen die Steuern ja die meisten Gastarife, sodass ein günstiger Gastarif auch nach dieser Erhöhung vergleichsweise günstig bleibt. Man darf sich nur nicht der Illusion hingeben, dass Preisgarantie automatisch den Ausschluss jeder Art von Preiserhöhung bedeutet.
Und was ist eine eingeschränkte Preisgarantie?
Bei einer eingeschränkten Preisgarantie behält es sich der Gasversorger vor, den „garantierten“ Preis in weiteren Situationen hochzusetzen. Das kann etwa bei einer Erhöhung der EEG-Umlage oder der Konzessionsabgabe der Fall sein. Die Konzessionsabgaben wird von den Energienetzbetreibern an Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Verlegung und für den Betrieb von Leitungen bezahlt. Die EEG-Umlage dient dem Ausbau der Erneuerbaren Energien.
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