Gasanbieter richtig kündigen
Lange stellte sich die Frage einer Kündigung des Gasvertrages für die meisten Verbraucher nicht, waren sie doch aufgrund mangelnden Wettbewerbs sowieso an einen Lieferanten gebunden. Doch seit der Liberalisierung des Gasmarktes hat sich das entschieden geändert und nun liegt es in den Händen der Kunden, den für sie günstigsten Tarif und kundenfreundlichsten Anbieter zu finden. Im Bundesschnitt standen 2024 laut Bundesnetzagentur 108 Gasanbieter je Wohnort zur Wahl. Bevor jedoch ein Wechsel des Versorgers vollzogen werden kann, gilt es, den alten Vertrag zu beenden. Wann das geht, welche Fristen gelten und wie Sie richtig kündigen, erklärt dieser Ratgeber – mit drei Musterschreiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim normalen Wechsel kündigt der neue Anbieter für Sie; entscheidend sind Laufzeit und Kündigungsfrist des alten Vertrags, der technische Wechsel dauert höchstens 24 Stunden.
- Bei einer vertraglich vorbehaltenen Preiserhöhung können Sie zum Stichtag kündigen (§ 41 Absatz 5 EnWG; Grundversorgung: § 5 Absatz 3 GasGVV).
- Beim Umzug gilt ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist; es entfällt nur bei fristgerechtem Weiterlieferangebot zu bisherigen Bedingungen (§ 41b Absatz 5 EnWG).
- Kündigen Sie in Textform, lassen Sie sich den Eingang bestätigen und melden Sie den Zählerstand zum Beendigungstermin.


Kündigung aufgrund von Unzufriedenheit
Wer seinen derzeitigen Vertrag mal genau unter die Lupe nimmt und sich einen Überblick über die zahlreichen Gasanbieter verschafft, wird feststellen, dass es günstigere Angebote auf dem Markt gibt. Ein Wechsel ist genauso schnell gesagt wie getan und hinsichtlich der Kündigung des alten Vertrages muss der Verbraucher in der Regel nicht aktiv werden, da der neue Anbieter die Kündigung übernimmt. Der technische Wechsel selbst muss seit dem 1. Januar 2026 auch beim Gas binnen 24 Stunden möglich sein (§ 20a EnWG). Jedoch sollte man seine aktuellen Laufzeiten und Kündigungsfristen kennen, denn nach diesen richtet sich der tatsächliche Zeitpunkt des Wechsels.
Wann können Sie Ihren Gasvertrag kündigen?
Der richtige Weg hängt von Ihrer Lage ab. Suchen Sie die Zeile, die auf Sie passt:
WennSie sind in der Grundversorgung
Dann jederzeit mit zwei Wochen Frist
Der Grundversorgungsvertrag hat keine Mindestlaufzeit und ist in Textform mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 20 GasGVV); ein Entgelt darf der Grundversorger nicht verlangen.
WennSie haben einen Sondervertrag mit Laufzeit
Dann zum Ende der Laufzeit – der neue Anbieter kündigt
Es gelten Laufzeit und Kündigungsfrist aus dem Vertrag. Verstreicht die Frist, verlängert sich ein seit März 2022 geschlossener Vertrag unbefristet und ist dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nummer 9 BGB).
WennIhr Anbieter erhöht die Preise
Dann ohne Frist zum Stichtag der Erhöhung
Übt der Anbieter ein vertraglich vorbehaltenes Änderungsrecht aus, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung (§ 41 Absatz 5 EnWG); die Kündigung muss vor dem Stichtag zugehen. Bei unveränderter Weitergabe einer Umsatzsteueränderung sowie bestimmter Minderbelastungen nach § 40 Absatz 3 Nummer 1 bis 5 entfällt es (§ 41 Absatz 6 EnWG).
WennSie ziehen um
Dann mit sechs Wochen Frist zum Umzugstermin
Gesetzliches Sonderkündigungsrecht für Haushaltskunden (§ 41b Absatz 5 EnWG). Der Anbieter kann es nur abwenden, wenn er binnen zwei Wochen nach Erhalt Ihrer Kündigung in Textform die Fortsetzung zu denselben Bedingungen anbietet und die Belieferung am neuen Wohnort möglich ist.
WennIhr Anbieter stellt die Lieferung ein oder ist insolvent
Dann nicht kündigen – Ersatzversorgung greift
Fällt der Lieferant aus, übernimmt automatisch die Ersatzversorgung des Grundversorgers für höchstens drei Monate (§ 38 EnWG). Suchen Sie in dieser Zeit einen neuen Anbieter und melden Sie Ansprüche gegen den alten an.
Grundsätzlich gilt:
- Ein Anbieterwechsel kann in der Regel schon mehrere Monate vor Ablauf des bestehenden Vertrages beantragt werden. Wer frühzeitig plant, geht sicher, dass er nichts vergisst und die Kündigungsfrist auf jeden Fall einhält. Der zukünftige Anbieter übernimmt die Beendigung des vorherigen Vertrages. Er muss Ihnen unverzüglich in Textform bestätigen, zu welchem Termin die Belieferung beginnt.
- Ein Anbieterwechsel sollte rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Vertrages beantragt werden, um einen reibungslosen Übergang zum neuen Versorger zu garantieren. Entscheidend ist die Kündigungsfrist des alten Vertrags: Der Wechselauftrag muss so früh beim neuen Anbieter eingehen, dass dieser noch vor Ablauf der Frist kündigen kann.

Musterschreiben „Kündigung des Gasanbieters“
Eigene Anschrift
Vorname, Name
Straße Hausnummer
PLZ, OrtAnschrift des Gasanbieters
Name Unternehmen
Straße Hausnummer
PLZ, OrtDatum: ____.____.________
Betreff: Fristgerechte Kündigung meines Gasvertrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen laufenden Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum ____.____.________.
Mein aktueller Zählerstand beträgt: _______________, abgelesen am ____.____.________.
Kundennummer: __________________________
Vertragsnummer: _________________________
Zählernummer: ___________________________
Marktlokations-ID: ______________________Bitte bestätigen Sie mir die fristgerechte Kündigung in Textform unter Angabe des Beendigungszeitpunktes und lassen Sie mir die Schlussrechnung zukommen.
Mit freundlichen Grüßen,
______________________________
Unterschrift
Kündigung vorbereitet? Dann den Nachfolgetarif gleich mit aussuchen
Wer kündigt, sollte den neuen Vertrag vor dem Beendigungstermin in der Hand haben – sonst springt der örtliche Grundversorger ein, in der Regel zu höheren Preisen. Der Vergleich zeigt, welche Gastarife es an Ihrer Adresse gibt.
Gastarife für meine Adresse vergleichenKündigung aufgrund von Umzug

Ein Anbieterwechsel dauert seit 2026 nur noch 24 Stunden, trotzdem sollte sich der Verbraucher bei einem Umzug rechtzeitig darum kümmern, den Gasanbieter zu informieren beziehungsweise zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Oftmals ist bei einer Kündigung entscheidend, wo sich der neue Wohnsitz befindet. Das Sonderkündigungsrecht beim Umzug ist gesetzlich geregelt (§ 41b Absatz 5 EnWG) – mit einer Ausnahme:


- Sonderkündigungsrecht: Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung dürfen beim Umzug außerordentlich kündigen. Das Recht entfällt nur, wenn der Anbieter binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform die Fortsetzung zu bisherigen Bedingungen anbietet und am neuen Wohnort liefern kann (§ 41b Absatz 5 EnWG). Kann der bisherige Anbieter nicht zu bisherigen Bedingungen weiterliefern oder bietet er dies nicht fristgerecht an, können Sie mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
- Form und Inhalt: Die Kündigung erfolgt in Textform – eine E-Mail genügt, eine strengere Form darf der Anbieter nicht verlangen (§ 309 Nummer 13 BGB). Sie sollte den Umzugstermin, die neue Anschrift und den Zählerstand am Auszugstag enthalten. Für die neue Wohnung schließen Sie rechtzeitig einen neuen Vertrag ab, sonst landen Sie zunächst in der Grundversorgung.
Musterschreiben „Sonderkündigung des Gasanbieters bei Umzug“
Eigene Anschrift
Vorname, Name
Straße Hausnummer
PLZ, OrtAnschrift des Gasanbieters
Name Unternehmen
Straße Hausnummer
PLZ, OrtDatum: ____.____.________
Betreff: Außerordentliche Kündigung meines Gasvertrages wegen Umzug
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meines Umzuges am ____.____.________ kündige ich den mit Ihnen abgeschlossenen Gasvertrag unter Ausübung meines Sonderkündigungsrechts nach § 41b Absatz 5 EnWG mit einer Frist von sechs Wochen zum Tag des Wohnungswechsels, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Mein aktueller Zählerstand beträgt: _______________, abgelesen am ____.____.________.
Kundennummer: __________________________
Vertragsnummer: _________________________
Zählernummer: ___________________________
Marktlokations-ID: ______________________Neue Anschrift ab ____.____.________:
____________________________
____________________________
____________________________Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung in Textform unter Angabe des Beendigungszeitpunktes und lassen Sie mir die Schlussrechnung zukommen.
Mit freundlichen Grüßen,
______________________________
Unterschrift
Kündigung aufgrund von Preiserhöhung
Kündigt der bestehende Gasanbieter eine Preiserhöhung an, hat der Kunde in der Regel das Recht auf Sonderkündigung. Dies ist bei den meisten Verträgen der Fall. Sollten andere Vereinbarungen getroffen worden sein, sind diese in den Vertragsunterlagen festgehalten. Übt der Anbieter ein vertraglich vorbehaltenes Änderungsrecht aus, besteht das Sonderkündigungsrecht auch dann, wenn die Erhöhung auf gestiegene Netzentgelte, den CO₂-Preis oder Umlagen zurückgeht (§ 41 Absatz 5 EnWG). Ausgenommen sind die unveränderte Weitergabe von Umsatzsteueränderungen sowie bestimmte Minderbelastungen nach § 40 Absatz 3 Nummer 1 bis 5 EnWG (§ 41 Absatz 6 EnWG). Eine „EEG-Umlage“, die ältere Verträge noch nennen, gab es nur beim Strom: Sie wurde 2022 auf null abgesenkt und 2023 abgeschafft. Gaslieferanten sind dazu verpflichtet, ihren Kunden die Preiserhöhung spätestens einen Monat vor der tatsächlichen Anpassung unmittelbar mitzuteilen; in der Grundversorgung sind es sechs Wochen (§ 5 GasGVV).

Will der Kunde Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht machen, sollte er hinsichtlich der Kündigung selbst aktiv werden. Der neue Anbieter kann die Sonderkündigung zwar mit übernehmen, doch die Frist bis zum Stichtag ist knapp, und ein verspäteter Zugang macht die Kündigung wirkungslos. In vielen Fällen liegt dem Informationsschreiben mit der Ankündigung der Preiserhöhung bereits ein vorformuliertes Kündigungsschreiben bei. Falls nicht, sollte die selbst verfasste Beendigung des Vertrages neben dem Datum und der eigenen Adresse auch die Kunden-, Vertrags- und Zählernummer enthalten. Bis zum neuen Vertrag entsteht keine Versorgungslücke: Greift der neue Lieferant nicht nahtlos, springt die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers ein (§ 38 EnWG).
Musterschreiben „Sonderkündigung des Gasanbieters bei Preiserhöhung“
Eigene Anschrift
Vorname, Name
Straße Hausnummer
PLZ, OrtAnschrift des Gasanbieters
Name Unternehmen
Straße Hausnummer
PLZ, OrtDatum: ____.____.________
Betreff: Außerordentliche Kündigung meines Gasvertrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der von Ihnen angekündigten Gaspreiserhöhung zum ____.____.________ mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 41 Absatz 5 EnWG Gebrauch und kündige den mit Ihnen abgeschlossenen Gasvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Mein aktueller Zählerstand beträgt: _______________, abgelesen am ____.____.________.
Kundennummer: __________________________
Vertragsnummer: _________________________
Zählernummer: ___________________________Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung in Textform unter Angabe des Beendigungszeitpunktes und lassen Sie mir die Schlussrechnung zukommen.
Mit freundlichen Grüßen,
______________________________
Unterschrift
Nach der Kündigung: Zählerstand, Schlussrechnung, Abschläge
Mit der Kündigung ist es nicht getan. Lesen Sie den Gaszähler zum Beendigungstermin selbst ab, notieren Sie den Stand mit Datum und melden Sie ihn dem alten wie dem neuen Anbieter – so vermeiden Sie geschätzte Werte. Die Schlussrechnung muss der bisherige Lieferant spätestens sechs Wochen nach Vertragsende stellen. Ergibt sie ein Guthaben, muss der bisherige Lieferant es innerhalb von zwei Wochen auszahlen (§ 40c Absatz 3 EnWG). Prüfen Sie darin Zählerstand, Abrechnungszeitraum und die geleisteten Abschläge. Ein Lastschriftmandat können Sie widerrufen; bezahlen Sie eine offene Schlussrechnung dann fristgerecht auf anderem Weg, damit keine Mahnkosten entstehen. Wie Sie die Rechnung im Einzelnen kontrollieren, steht im Ratgeber zur Gasrechnung. Bleibt die Bestätigung des neuen Anbieters aus oder hakt der Wechsel, hilft der Ratgeber Probleme beim Gasanbieterwechsel. Meldet der Anbieter Insolvenz an, gelten Besonderheiten – dazu der Ratgeber Insolvenz des Gasanbieters.
Auf die Bestätigung der Kündigung haben Sie einen Anspruch. Außerhalb der Grundversorgung muss der Lieferant sie innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen (§ 41b Absatz 1 EnWG), der Grundversorger unverzüglich. Bleibt die Bestätigung aus, fragen Sie mit einer Kopie des Kündigungsschreibens und dem Nachweis des Zugangs nach. Hilft auch das nicht, beschweren Sie sich in Textform: Der Versorger muss innerhalb von vier Wochen antworten (§ 111a EnWG), danach können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen.
Vom Kündigungsschreiben bis zur Schlussrechnung
So läuft der Vertragswechsel beim Gas heute ab – mit den gesetzlichen Fristen.
- Tag 0: Wechselauftrag oder KündigungNeuen Anbieter beauftragen (er kündigt) oder selbst in Textform kündigen. Bei Preiserhöhung und Umzug die Sonderkündigung selbst schicken und den Zugang bestätigen lassen.
- Unverzüglich danachDer neue Anbieter bestätigt in Textform, zu welchem Termin die Belieferung beginnt (§ 20a EnWG). Kommt keine Bestätigung, nachfragen – und die Frist des alten Vertrags im Blick behalten.
- BeendigungsterminZählerstand mit Datum ablesen, fotografieren und beiden Anbietern melden. Der technische Wechsel selbst dauert seit dem 1. Januar 2026 höchstens 24 Stunden; die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter.
- Bis 6 Wochen nach VertragsendeSpätestens dann muss die Schlussrechnung des alten Anbieters vorliegen (§ 40c EnWG). Zählerstand, Zeitraum und gezahlte Abschläge prüfen.
- Bis 2 Wochen nach der SchlussrechnungEin Guthaben aus der Schlussrechnung muss ausgezahlt sein (§ 40c Absatz 3 EnWG). Ein Lastschriftmandat beim alten Anbieter können Sie danach beenden; offene Beträge dann auf anderem Weg fristgerecht zahlen.
Gasvertrag kündigen – diese Fristen müssen beachtet werden Die Liberalisierung des Energiemarktes hat den Verbrauchern die Wahlmöglichkeit aus einer Vielzahl… weiterlesen


