Stimmt die Gasrechnung? So können Sie es selbst prüfen
Viele Verbraucher lassen sich die Rechnung für den Gasverbrauch im Jahresturnus zustellen. Wer bereits auf einen Online-Tarif umgestellt hat, erhält diese per E-Mail oder kann sie mithilfe seines Logins im Kundenportal abrufen. Eventuelle Nachzahlungen oder Gutschriften werden, wie der monatliche Abschlag, oft per Lastschriftverfahren ausgeglichen. Da alles automatisch läuft, nehmen sich nur die wenigstens Kunden Zeit für eine gründliche Prüfung der Rechnung. Dabei ist es nur empfehlenswert, einen näheren Blick auf die Jahresendabrechnung zu werfen, um herauszufinden, ob alle Posten stimmen und der Verbrauch korrekt berechnet wurde.
Prüfung der Kundendaten
Gehen Sie zunächst die allgemeinen Angaben durch. Haben sich gegebenenfalls der Name des Vertragspartners oder die Lieferanschrift geändert? Ist die richtige Kundennummer vermerkt? Ist die Höhe Ihres geleisteten Abschlags korrekt? Sollten sich Änderungen ergeben haben, teilen Sie diese Ihrem Gasversorger schnellstmöglich mit. Je nach Vertrag geschieht das auf dem Postweg, per E-Mail, telefonisch oder in Eigenregie im Kundenportal.
Das gilt auch, wenn Sie eine neue Bankverbindung haben oder Sie in Zukunft die Zahlungsweise ändern möchten. Selten kommt es zudem vor, dass Namen verwechselt oder Zählerstände falsch zugeordnet werden. Stimmen alle grundsätzlichen Daten auf der Rechnung, können Sie sich der Gesamtforderung und ihrer Zusammensetzung widmen.
Gründe für einen höheren Verbrauch
Wenn Sie sich wundern, warum Ihre Rechnung höher als gewohnt ausfällt, kann das zum einen daran liegen, dass Sie tatsächlich mehr Gas verbraucht haben oder die Preise angezogen wurden, und zum anderen daran, dass ein Fehler in der Rechnung selbst vorliegt. So gehen Sie der Sache auf den Grund:
Größe des Haushalts
Leben immer noch dieselben Personen in Ihrem Haushalt? Ist jemand neu mit eingezogen oder hat über einen längeren Zeitraum bei Ihnen gewohnt? Der Gasverbrauch steigt, je mehr Menschen ein Haushalt umfasst.
Lebensumstände
Hat sich Ihr Alltag gravierend geändert? Sind Sie häufiger zu Hause gewesen, weil Sie beispielsweise nicht berufstätig waren, im Home-Office gearbeitet oder auf ein Kind aufgepasst haben? Wer viel Zeit in seinen eigenen vier Wänden verbringt, heizt mehr als jemand, der nicht da ist und 40 Stunden die Woche an einem Arbeitsplatz verbringt.
Heizverhalten
War der Winter besonders kalt, sodass Sie mehr oder länger als gewohnt heizen mussten? Wurde mehr gebadet als geduscht? Wird das Warmwasser mit dem Energieträger Gas aufbereitet, entsteht auch dadurch ein höherer Verbrauch.
Anschaffung eines Gasherds
Sind Sie im vergangenen Jahr von einem Elektroherd auf einen Gasherd umgestiegen, der an die Gasleitung angeschlossen ist? Je nachdem, wie häufig Sie kochen, wird diese Neuanschaffung Auswirkungen auf Ihren Gasverbrauch haben.
Preiserhöhung
Gab es in der letzten Abrechnungsperiode eine Erhöhung des Gaspreises? Der Versorger ist verpflichtet, Ihnen diese rechtzeitig mitzuteilen. Je nach Vertrag erhalten Sie die Information gegebenenfalls per E-Mail, die leicht im Posteingang untergehen kann. Hat sich der Preis tatsächlich erhöht, ist dies auf der Jahresabrechnung als eigenständiger Abrechnungszeitraum vermerkt.
Defekt am Gaszähler
Es kann vorkommen, dass der Gaszähler kaputt ist. Ihr Versorger ist verpflichtet, diesen regelmäßig zu warten. Sollte sich im Rahmen einer selbst beauftragten Prüfung durch die Eichbehörde herausstellen, dass der Zähler tatsächlich nicht richtig funktioniert, übernimmt das Gasunternehmen die Kosten für die Überprüfung und für ein neues Messgerät. Ist kein Defekt nachweisbar, muss der Verbraucher für die Kontrolle selbst aufkommen.
So können Sie Ihre Gasrechnung prüfen
Haben Sie den Verdacht, dass der Gaszähler nicht richtig arbeitet oder ein falscher Gasverbrauch als Basis dient, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, der Sache eigenständig auf den Grund zu gehen. Bestätigt sich die Vermutung, dass ein Fehler vorliegt, machen Sie diesen auf dem Dokument kenntlich und schicken Sie es an Ihren Gasanbieter. Er wird Ihnen im Falle einer berechtigten Reklamation eine korrigierte Rechnung zukommen lassen.
Gaspreis prüfen
Entsprechen die aufgeführten Preise denen Ihres Vertrages? Nehmen Sie sowohl Ihre Jahresendabrechnung als auch Ihren ursprünglichen Vertrag zur Hand und gleichen Sie Grund- und Arbeitspreis, Steuern und Umlage ab.
Abrechnungszeiträume kontrollieren
Wenn es während der vergangenen Abrechnungsperiode eine Preiserhöhung gegeben hatte oder wenn Sie Ihren Tarif zwischendurch gewechselt haben, müssen diese Zeiträume detailliert aufgeführt sein. Prüfen Sie, ob Start- und Enddatum der Teilverbräuche korrekt aufgelistet sind und der höhere Preis auch wirklich erst ab dem ersten Geltungstag berechnet wurde.
Zählerstand kontrollieren
Notieren Sie sich in regelmäßigen Abständen den Zählerstand. Anhand der selbst abgelesenen Daten können Sie überprüfen, ob diese mit denen auf der Jahresendabrechnung übereinstimmen. Das gilt insbesondere, wenn die Ablesung nicht durch Sie selbst erfolgt, sondern durch den Gasversorger.
Abschlag für Gas zu hoch? Das können Sie tun!
Ob Neukundenvertrag mit geschätztem Jahresbedarf oder Bestandskunde, bei dem der bisherige Gasverbrauch zur Berechnung der Abschläge zugrunde gelegt wird –… weiterlesen