Insolvenz des Gasanbieters – Hilfe und Tipps
Die Liberalisierung des Gasmarktes in Deutschland seit dem Jahr 2004 hat dazu geführt, dass Verbraucher aus einer Vielzahl von Versorgern wählen können. Insbesondere junge Unternehmen drängen seitdem mit preisgünstigen Tarifen und attraktiven Konditionen auf den Markt. Meist profitieren sie von den Vorteilen, sich relativ kurzfristig mit günstigen Gaskontingenten eindecken zu können und keine Kosten für ein teures eigenes Leitungsnetz tragen zu müssen. Da sie darüber hinaus meist relativ schlanke Verwaltungen haben, ergibt sich ein Preisvorteil, der an die Kunden weitergegeben wird.
Doch nicht immer geht der schöne Geschäftsplan auf, und auch alteingesessene ehemalige Monopolisten sind nicht vor unternehmerischem Scheitern gefeit. Muss der Gasversorger Insolvenz anmelden, sind die Folgen für den Verbraucher glücklicherweise überschaubar. Wir geben Ihnen einige hilfreiche Informationen und Tipps an die Hand, mit denen Sie im Fall der Fälle sehr viel gelassener mit der zunächst unangenehm erscheinenden Situation umgehen können.
Gasanbieter Insolvenz: Lückenlose Versorgung ist gesetzlich gesichert
Sie drehen am Gashahn, und es tut sich nichts mehr? Wer ein solches Szenario fürchtet, der kann beruhigt sein. In Deutschland ist die lückenlose Belieferung durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. die so genannte Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Sollte Ihr Gasversorger Konkurs anmelden oder Sie aus sonstigen Gründen nicht mehr beliefern können, springt automatisch der Grundversorger ein. Das ist der Anbieter, der in Ihrer Region die meisten Haushaltskunden mit Gas beliefert.
Es besteht folglich kein Grund, lediglich wegen eines befürchteten Belieferungsstopps einem überteuerten Anbieter die Treue zu halten. Allerdings sollten Sie trotzdem aktiv werden, wenn Ihr Gasanbieter pleitegeht. Die Grundversorgungstarife sind in der Regel die teuersten Tarife, die die Anbieter im Programm haben. Einen Vorteil haben sie jedoch alle gemeinsam: Eine einmonatige Kündigungsfrist. Informieren Sie sich über die Marktsituation sowie die Versorger, die in Ihrer Region tätig sind. Auch die Grundversorger haben meist günstigere Tarife im Angebot, in die Sie ohne großen Aufwand wechseln können. Als Ausgangspunkt für eine Recherche bieten sich unser Gastarifrechner an, mit denen Sie unverbindlich und schnell feststellen können, welche Alternativen Sie konkret haben.
Gasanbieter Konkurs: Aus der Not eine Tugend machen
Da Sie bei einer Insolvenz Ihres Gasanbieters ohnehin wechseln müssen, ist dies eine passende Gelegenheit, sich einige Gedanken über grundsätzliche Fragen der Energieversorgung zu machen. So könnte es Ihnen vielleicht einige Euro mehr wert sein, Strom und Gas aus der Hand eines einzigen Anbieters zu beziehen. Oder Sie möchten zukünftig einen Beitrag zum Schutz der Natur leisten und nutzen Ihre Recherchen, um sich auch über Biogas- und Ökogastarife zu informieren. Meist sind diese Tarife nicht viel teurer als konventionelle Gastarife. Allerdings wird meist 90 bis 95 Prozent konventionelles Gas und lediglich fünf bis zehn Prozent Biogas geliefert. Reine Biogas-Tarife werden bisher nur vereinzelt angeboten, doch ist schon ein kleiner Einsatz für die Umwelt besser als keiner.
Vorkasse mit Nachteilen
Um noch günstigere Preise anbieten zu können, haben viele Gasversorger Vorkasse-Tarife in ihr Programm aufgenommen. Dadurch sparen sich die Anbieter viel Verwaltungsarbeit und können direkt mit dem bereits erhaltenen Geld arbeiten. Dem Kunden werden diese Tarife meist mit einer Bonuszahlung schmackhaft gemacht, und prinzipiell ist gegen sie zunächst einmal nichts einzuwenden. Verbraucher sollten sich aber bewusst machen, dass sie als Gegenleistung für die eingesparten Euro Risiken in Kauf nehmen, die gerade im Falle eines Konkurses des Gasanbieters unangenehm zum Tragen kommen können.
Meldet ein Gasversorger Insolvenz an, bedeutet das nichts anderes, als dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Ist es erst einmal so weit gekommen, haben sich üblicherweise bereits eine Menge Gläubiger angesammelt. Zwar sollten Sie das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter auf jeden Fall suchen, doch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Geld wiedersehen werden, gering. Bei einem Tarif mit regelmäßigen Abschlagszahlungen können Sie Ihre Zahlungen an den Versorger unverzüglich einstellen. Hinzu kommt, dass Sie weiterhin Gas benötigen – das Sie durch den Grundversorger oder einen neuen Anbieter geliefert bekommen. Für diese Lieferungen müssen Sie ebenfalls finanziell aufkommen.
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Gasanbieter Insolvent – aber nicht am Ende
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit kommt in den meisten Fällen nicht überraschend, zumindest nicht für die Akteure und Mitbewerber am Markt. Versorger in finanzieller Schieflage haben vor Anmeldung einer Insolvenz, die oftmals mit Arbeitsplatzverlusten und dem Abwandern von Infrastruktur und Know-how verbunden ist, die Möglichkeit, eine Fusion oder einen Verkauf des Unternehmens anzustreben. Wird Ihr Versorger aufgekauft, ändert sich für Sie als Kunde praktisch nichts. Der neue Eigentümer ist fortan für die Erfüllung der Verträge und die Belieferung mit Gas zuständig.
Im Idealfall erweist sich der erzwungene „Wechsel“ als glückliche Fügung, da Sie sich auch verbessern können – beispielsweise, wenn der Kundenservice des neuen Eigentümers besser ist als beim alten Versorger. Allerdings ist es ebenso möglich, dass sich der neue Besitzer mit einer Tariferhöhung bei Ihnen vorstellt. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, dass Ihnen den schnellen Wechsel zu einem preiswerteren oder besseren Tarif und/oder Anbieter ermöglicht. Die Kündigungsfristen sind bei solchen Tariferhöhungen jedoch recht knapp bemessen, so dass Sie sich nicht allzu viel Zeit mit Ihren Überlegungen lassen sollten. Lesen Sie hierzu bitte auch unseren Ratgeber zu Gaspreiserhöhungen.
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