Damit der Gasversorger die Endabrechnung für den Verbraucher erstellen kann, benötigt er sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei Ablauf der Abrechnungsperiode den Zählerstand. Den gibt das Messgerät, der Gaszähler, preis. Die Ablesung des Zählerstandes kann durch den Messstellen- oder Netzbetreiber oder durch den Verbraucher selbst erfolgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Abrechnung zählen Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum — die Nachkommastellen des Gaszählers bleiben außen vor.
- Wer die Ablesefrist verpasst, kann eine Schätzung erhalten — der Lieferant muss sie in der Rechnung kenntlich machen.
- Für Wartung und Eichung des Zählers ist der Messstellenbetreiber zuständig, nicht der Gasversorger.

Das Messgerät
Ob Gasmesser, Gaszähler oder Gasuhr – sie alle bezeichnen das Gerät, dass den Gasverbrauch des Kunden misst. Es befindet sich in den eigenen vier Wänden, im Treppenhaus oder im Keller. Meistens handelt es sich dabei um einen kleinen grauen oder weißen Kasten mit Sichtfenster, von dem zwei dicke Rohre abgehen. In einem Mehrfamilienhaus besitzt jeder Haushalt seinen eigenen Gasmesser mit einer eigenen Zählernummer. Diese fragen viele Anbieter beim Abschluss eines Vertrages ab; sie ordnet die Entnahmestelle eindeutig zu. Damit die Gasuhr richtig zählt, muss sie regelmäßig geeicht werden. Für Haushalts-Gaszähler gilt dafür in der Regel eine Eichfrist von acht Jahren; sie kann durch eine Stichprobenprüfung ganzer Gerätelose verlängert werden. Die Wartung und Überprüfung liegt in den Händen des Messstellenbetreibers — meist der örtliche Netzbetreiber —, nicht des Gasversorgers.
Der Zählerstand
Der Gasmesser zeigt je nach Modell viele Informationen an. Für den Verbraucher ist neben der Zählernummer der Zählerstand, der den eigenen Verbrauch anzeigt, interessant. Er erscheint auf einem digitalen Display oder in Form einer sich fortlaufend erhöhenden Drehanzeige. Bei den meisten Geräten zeigt der Wert die Gasverbrauchswerte in Kubikmeter (m3) an. Da bei der Berechnung nur ganze Kubikmeter relevant sind, können die Nachkommastellen vernachlässigt werden.

Die Übermittlung des Zählerstandes
Vor einigen Jahren erfolgte die Ablesung des Zählerstandes in der Regel noch durch den Netz- oder Messstellenbetreiber. Inzwischen lesen viele Kunden ihren Verbrauch selbst ab und teilen dem Versorger den Zählerstand mit: per Post, per Telefon, per E-Mail oder direkt online. Viele Lieferverträge sehen die Selbstablesung vor; ob und wann Sie ablesen sollen, sagt Ihnen die Aufforderung des Lieferanten oder des Messstellenbetreibers. Übermittelt werden müssen in der Regel die Zählernummer, der Zählerstand sowie das Ablesedatum.
Bei fernauslesbaren Zählern entfällt dieser Schritt: Der Messstellenbetreiber liest die Werte aus der Ferne aus und gibt sie weiter. Anders als beim Strom gibt es für Gas allerdings keinen flächendeckenden Pflicht-Rollout intelligenter Messsysteme — fernauslesbare Gaszähler kommen vor allem dort zum Einsatz, wo sie sich an ein ohnehin vorhandenes Messsystem anbinden lassen. Wer einen solchen Zähler hat, sollte den abgerechneten Stand trotzdem einmal mit der Anzeige am Gerät abgleichen.
Wer liest ab — und was ist dann zu tun?
Vier Ausgangslagen, in denen es auf den Zählerstand ankommt.
WennSie haben eine Ablese-Aufforderung Ihres Lieferanten erhalten
Dann Selbst ablesen und den Stand übermitteln
Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum durchgeben. Ein Foto des Zählers sichert den Wert für spätere Rückfragen.
WennEin Ableser des Netzbetreibers kündigt sich per Aushang an
Dann Zugang zum Zähler freimachen
Lassen Sie sich den Ausweis zeigen. Klappt der Termin nicht, sagt Ihnen der Messstellen- oder Netzbetreiber, wie es weitergeht — meist per Selbstablesung.
WennSie haben die Frist zur Übermittlung verpasst
Dann Den Stand sofort nachreichen
Melden Sie den Stand nach, solange die Abrechnung noch nicht erstellt ist — sonst rechnet der Lieferant mit einem Schätzwert.
WennSie ziehen ein oder aus
Dann Stand am Übergabetag festhalten
Mit Datum, Zählernummer, Foto und möglichst im Beisein des Vermieters — dieser Wert trennt Ihre Rechnung von der des Nachmieters.
Faustregel: Notieren Sie den Zählerstand einmal im Monat selbst — dann fällt ein ungewöhnlicher Verbrauch auf, bevor die Jahresrechnung kommt.
- Ablesung durch den Netzbetreiber: Üblicherweise kündigt ein Aushang an der Haustür den Ablesetermin durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers rund eine Woche im Vorfeld an; die genauen Abläufe und Fristen stehen in den ergänzenden Bedingungen des Messstellen- oder Netzbetreibers. Ist der Gasmesser nicht frei zugänglich und der Ableser trifft den Kunden nicht an, hinterlässt er in der Regel eine Terminankündigung für den zweiten Versuch. Klappt es auch dann nicht, wird der Kunde in der Regel zur Selbstablesung aufgefordert.
- Ablesung durch den Verbraucher: Kunden, die sich für das Online-Serviceportal ihres Gasanbieters registriert haben, erhalten vom Versorger kurz vor Ablauf der Abrechnungsperiode die Aufforderung, den Zählerstand abzulesen und durchzugeben. Den aktuellen Stand des Gasverbrauches übermittelt der Kunde dem Lieferanten ganz einfach online, indem er sich mit seinen Zugangsdaten im Serviceportal anmeldet.
Frist verpasst?
Verpasst der Kunde die Frist, seinen Zählerstand abzulesen und dem Gasanbieter zu übermitteln, darf der Lieferant den Verbrauch schätzen — auf Basis der Vorjahresrechnung oder anhand von Schätz- und Durchschnittswerten, falls noch keine Erfahrungswerte vorliegen; die tatsächlichen Verhältnisse muss er dabei angemessen berücksichtigen. Da eine Schätzung den tatsächlichen Verbrauch selten genau trifft, kann die Abrechnung sowohl zu einer unerwarteten Nachzahlung als auch zu einem Guthaben führen; dass geschätzt wurde, muss der Lieferant in der Rechnung kenntlich machen. Reichen Sie den Zählerstand so früh wie möglich nach — viele Lieferanten rechnen dann noch mit dem echten Wert. Bleibt es bei der Schätzung, gleicht die nächste Abrechnung den Unterschied wieder aus, weil sie vom tatsächlichen Zählerstand ausgeht.
Die Abrechnung

Eine Abrechnungsperiode dauert höchstens ein Jahr und muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen; was die Gasrechnung für welche Zeiträume ausweisen muss, steht im eigenen Ratgeber. Auf Wunsch oder bei Auszug erstellt der Gasanbieter eine Zwischen- bzw. Endabrechnung. Im Dokument wird sowohl der alte als auch der neue Zählerstand als Basis für die Berechnung aufgeführt. Die Rechnung informiert darüber hinaus über Zustands- und Brennwertzahl, Kilowattstunden, Grundpreis, Gaspreis, Gesamtverbrauch sowie viele weitere Abrechnungsgrundlagen. Je nach Vertrag erhält der Verbraucher die Endabrechnung auf dem Postweg oder als PDF per E-Mail. Im Online-Serviceportal kann er das Dokument in der Regel noch mehrere Jahre lang einsehen.
Eigenständige Kostenkontrolle

Da der Verbraucher in der Regel freien Zugang zum Gaszähler hat, kann er seinen Bedarf jederzeit grob selbst schätzen. Hierfür zieht er einen vorangegangenen Ablesewert in Kubikmeter vom aktuellen Zählerstand in Kubikmeter ab. Die Differenz entspricht dem Verbrauch für diesen Zeitraum. Multipliziert mit rund 10 — genauer: Kubikmeter mal Brennwert (bei H-Gas meist um 11, bei L-Gas um 9 Kilowattstunden je Kubikmeter) mal Zustandszahl (meist um 0,95) — ergibt sich der geschätzte Gasbedarf in Kilowattstunden, der mit dem Arbeitspreis multipliziert die verbrauchsabhängigen Kosten ergibt; für die Gesamtkosten kommt der anteilige Grundpreis hinzu. Sind Brennwert- sowie Zustandszahl bekannt, lässt sich die Anzahl der Kilowattstunden mithilfe des Tools Gasverbrauch umrechnen genauer berechnen.
Faustformel oder exakte Rechnung?
Beide Wege führen von Kubikmetern zu Kilowattstunden — der eine schnell, der andere abrechnungsgenau.
| Faustformel | Exakte Rechnung | |
|---|---|---|
| Rechenweg | Kubikmeter × 10 | Kubikmeter × Brennwert × Zustandszahl |
| Woher die Werte kommen | Erfahrungswert | Brennwert und Zustandszahl stehen auf der Gasrechnung |
| Genauigkeit | grobe Näherung | abrechnungsgenau |
| Wofür geeignet | Zwischenstand im Jahr abschätzen | Jahresabrechnung nachrechnen |
Für die Kosten multiplizieren Sie die Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis und rechnen den Grundpreis hinzu — er fällt unabhängig vom Verbrauch an.

Den Zählerstand vom Gaszähler ablesen: Bisweilen muss das sein, um den Verbrauch und die Abrechnung durch den Gasanbieter zu kontrollieren.… weiterlesen


