Zählerstand Gas: Ablesung und Abrechnung

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Damit der Gasversorger die Endabrechnung für den Verbraucher erstellen kann, benötigt er sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei Ablauf der Abrechnungsperiode den Zählerstand. Den gibt das Messgerät, der Gaszähler, preis. Die Ablesung des Zählerstandes kann durch den Messstellen- oder Netzbetreiber oder durch den Verbraucher selbst erfolgen.

Gaszähler richtig ablesen © Gerhard Seybert, fotolia.com
Gaszähler richtig ablesen © Gerhard Seybert, fotolia.com

Das Messgerät

Ob Gasmesser, Gaszähler oder Gasuhr – sie alle bezeichnen das Gerät, dass den Gasverbrauch des Kunden misst. Es befindet sich in den eigenen vier Wänden, im Treppenhaus oder im Keller. Meistens handelt es sich dabei um einen kleinen grauen oder weißen Kasten mit Sichtfenster, von dem zwei dicke Rohre abgehen. In einem Mehrfamilienhaus besitzt jeder Haushalt seinen eigenen Gasmesser mit einer eigenen Zählernummer. Diese muss der Kunde bei Abschluss eines Vertrages angeben. Damit die Gasuhr richtig zählt, muss sie regelmäßig geeicht werden. Die Wartung und Überprüfung liegt in den Händen des Gasversorgers.

Der Zählerstand

Der Gasmesser zeigt je nach Modell viele Informationen an. Für den Verbraucher ist neben der Zählernummer der Zählerstand, der den eigenen Verbrauch anzeigt, interessant. Er erscheint auf einem digitalen Display oder in Form einer sich fortlaufend erhöhenden Drehanzeige. Bei den meisten Geräten zeigt der Wert die Gasverbrauchswerte in Kubikmeter (m3) an. Da bei der Berechnung nur ganze Kubikmeter relevant sind, können die Nachkommastellen vernachlässigt werden.

Der Gaszähler misst die durchlaufende Gasmenge
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Die Übermittlung des Zählerstandes

Vor einigen Jahren erfolgte die Ablesung des Zählerstandes in der Regel noch durch den Netz- oder Messstellenbetreiber. Inzwischen lesen viele Kunden ihren Verbrauch selbst ab und teilen dem Versorger den Zählerstand mit: per Post, per Telefon, per E-Mail oder direkt online. In den günstigsten Lieferverträgen verpflichtet sich der Verbraucher oftmals zur Selbstablesung. Übermittelt werden müssen die Zählernummer, der Zählerstand sowie das Ablesedatum.

  • Ablesung durch den Netzbetreiber: Ein Aushang an der Haustür kündigt den Ablesetermin durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers mindestens eine Woche im Vorfeld an. Ist der Gasmesser nicht frei zugänglich und der Ableser trifft den Kunden nicht an, hinterlässt er in der Regel eine Terminankündigung für den zweiten Versuch. Klappt es auch dann nicht, wird der Kunde zur Selbstablesung aufgefordert.
  • Ablesung durch den Verbraucher: Kunden, die sich für das Online-Serviceportal ihres Gasanbieters registriert haben, erhalten vom Versorger kurz vor Ablauf der Abrechnungsperiode die Aufforderung, den Zählerstand abzulesen und durchzugeben. Den aktuellen Stand des Gasverbrauches übermittelt der Kunde dem Lieferanten ganz einfach online, indem er sich mit seinen Zugangsdaten im Serviceportal anmeldet.
Auf Nummer sicher: Ableser, die im Auftrag des Netzbetreibers unterwegs sind, tragen immer einen entsprechenden Ausweis bei sich und zeigen diesen gern vor!

Frist verpasst?

Verpasst der Kunde die Frist, seinen Zählerstand abzulesen und dem Gasanbieter zu übermitteln, berechnet der Lieferant den Verbrauch auf Basis der Vorjahresrechnung oder anhand von Schätz- und Durchschnittswerten, falls noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Da diese tendenziell eher zu hoch als zu niedrig angesetzt werden, ist die Wahrscheinlichkeit einer unerwarteten Nachzahlung höher.

Die Abrechnung

Gasrechnung © blende11.photo, fotolia.com
Sie Gasrechnung © blende11.photo, fotolia.com

Eine Abrechnungsperiode dauert in der Regel ein Jahr. Auf Wunsch oder bei Auszug erstellt der Gasanbieter eine Zwischen- bzw. Endabrechnung. Im Dokument wird sowohl der alte als auch der neue Zählerstand als Basis für die Berechnung aufgeführt. Die Rechnung informiert darüber hinaus über Zustands- und Brennwertzahl, Kilowattstunden, Grundpreis, Gaspreis, Gesamtverbrauch sowie viele weitere Abrechnungsgrundlagen. Je nach Vertrag erhält der Verbraucher die Endabrechnung auf dem Postweg oder als PDF per E-Mail. Im Online-Serviceportal kann er das Dokument auch nach vielen Jahren noch einsehen.

Eigenständige Kostenkontrolle

Gaskosten © ghazii, fotolia.com
Gasverbrauch kontrollieren © ghazii, fotolia.com

Da der Verbraucher in der Regel freien Zugang zum Gaszähler hat, kann er seinen Bedarf jederzeit grob selbst schätzen. Hierfür zieht er einen vorangegangenen Ablesewert in Kubikmeter vom aktuellen Zählerstand in Kubikmeter ab. Die Differenz entspricht dem Verbrauch für diesen Zeitraum. Multipliziert mit 10 (Durchschnittswert für die Brennwertzahl) ergibt sich der geschätzte Gasbedarf in Kilowattstunden, der wiederum mit dem aktuellen Gaspreis malgenommen werden muss, um einen Richtwert über die bereits entstandenen Kosten zu erhalten. Sind Brennwert- sowie Zustandszahl bekannt, lässt sich die Anzahl der Kilowattstunden mithilfe des Tools Gasverbrauch umrechnen genauer berechnen.

Wer seine Gaskosten kennt kann sie kontrollieren
Wer seine Gaskosten kennt kann sie kontrollieren
Gut zu wissen: Die Umwandlung von Kubikmeter in Kilowattstunde durch den Gasanbieter basiert auf einem spezifischen Umrechnungsfaktor und wird thermische Abrechnung genannt.
Gaszähler richtig ablesen © Gerhard Seybert, fotolia.com
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