Der Energieausweis – energetische Bewertung von Gebäuden
In Zeiten steigenden Umweltbewusstseins wird auch der Energiebedarf von Gebäuden immer mehr in den Blick genommen. Im Rahmen der Energiewende hat die Politik ehrgeizige Ziele gesteckt, um bei der Energiegewinnung entstehende Klimakiller und Umweltgifte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Gemäß dem Gebäude-Energie-Gesetz ist im Energieausweis dokumentiert, welchen energetischen Status ein Gebäude hat. Ganz ähnlich wie elektrische Haushaltsgeräte lassen sich Gebäude in Energieeffizienzklassen einteilen. Bevor eine Immobilie vermietet oder verkauft werden kann, muss der Energieausweis ausgewiesen werden. So können zukünftige Mieter oder Eigentümer die Energiekosten, die entstehen werden, ableiten. Schon in Immobilienanzeigen müssen die wichtigsten Kennzahlen veröffentlicht werden.
Was steht im Energieausweis?
Im Energieausweis sind neben allgemeinen Angaben zum Gebäude Informationen zu den genutzten Energieträgern, zum Energieverbrauch und Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz zu finden. Er besteht für gewöhnlich aus vier Seiten. Auf den Seiten 5 bis 7 werden Angaben zu möglichen Sanierungsmaßnahmen festgehalten:
Allgemeine Angaben zum Gebäude
Neben der Adresse und dem Baujahr des Gebäudes ist auf der ersten Seite des Energieausweises die Anzahl der Wohneinheiten vermerkt. Außerdem ist der Aussteller festgehalten sowie der Gültigkeitszeitraum. Die Angaben zur Anlagentechnik werden seit dem 1. Oktober 2009 von Informationen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Lüftungskonzept ergänzt. Darüber hinaus findet sich ein Vermerk über das Verfahren, auf dessen Grundlage die Energieeffizienz des Hauses berechnet wurde.
Kennwerte zum Energiebedarf
Zur Ermittlung der Energieeffizienz werden zwei Berechnungsverfahren verwendet, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden. Je nachdem, ob sich das Augenmerk auf den Energiebedarf oder den Energieverbrauch richtet, ist vom Bedarfs- oder vom Verbrauchsausweis die Rede. Auf der zweiten Seite finden sich die Angaben zum prognostizierten Energiebedarf des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter.
Angaben zum Energieverbrauch
Alternativ werden auf der dritten Seite des Ausweises Angaben zum tatsächlichen Energieverbrauch gemacht. Angegeben ist der jährliche Verbrauch ebenfalls in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter. Je höher der Energieverbrauch pro Flächeneinheit ausfällt, desto schlechter ist es um die Energieeffizienz des Gebäudes bestellt. Dieser Wert dient als Grundlage zum Vergleich mit anderen Gebäuden. Für einen schnellen Überblick wird die Effizienz mit einer Farbskala von grün bis rot – ähnlich der Effizienz von Haushaltsgeräten – angegeben. Um die „Energie-Ampel“ besser überblicken zu können, finden sich Vergleichswerte zu anderen Haustypen, wie Passivhäusern und gut sanierten Altbauten.
Erläuterungen der Angaben
Auf der vierten Seite werden schließlich Erläuterungen zu den Angaben auf Seite zwei und drei vorgenommen. Begriffe, wie Energiebedarf, Endenergiebedarf, Energieverbrauchskennwert und Gemisch genutzte Gebäude werden hier umfassend erläutert.
Verbesserungsvorschläge zur Energieeffizienz
Auf den Seiten fünf bis sieben des Energieausweises werden dem Gebäudeeigentümer Vorschläge unterbreitet, wie er die energetischen Eigenschaften des Gebäudes verbessern kann. Sofern es sich um ein bereits umfassend saniertes oder nach modernen Kriterien erbautes Gebäude handelt, wird auch das im Ausweis vermerkt.
Muss aufgrund des Energieausweises saniert werden?
Beim Energieausweis für Gebäude handelt es sich um die Dokumentation des energetischen Zustands eines Gebäudes. Er verpflichtet den Wohnung- oder Hauseigentümer nicht unmittelbar dazu, Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Allerdings bergen effiziente Energiesparmaßnahmen ein erhebliches Einsparpotenzial bei den Betriebskosten eines Gebäudes. Die Vorschläge sind demnach ein Appell an die Vernunft und den ökonomischen Sachverstand des Eigentümers. Außerdem müssen Sie als Käufer eines Altbaus laut Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) einigen Sanierungspflichten nachkommen. Der Austausch eines veralteten Heizkessels sowie die Dämmung des Dachgeschosses und der Rohrleitungen sind gesetzlich verpflichtend.
Wann wird der Energieausweis gebraucht?
Ein Energieausweis ist immer dann notwendig, wenn eine Wohnung oder ein ganzes Gebäude verkauft oder vermietet werden sollen. Die Informationen im Ausweis sollen dem potenziellen Käufer oder Mieter einen Anhaltspunkt darüber geben, mit welchen Energiekosten er zukünftig zu rechnen hat.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Beim Energieausweis handelt es sich um ein nichtstaatliches Dokument. Wer berechtigt ist, einen Ausweis über die Energieeffizienz von Gebäuden auszustellen, ist genau in dem Gebäude-Energie-Gesetz geregelt. Darunter fallen Ingenieure, Architekten, Physiker und auch Handwerker mit der entsprechenden Qualifikation und Weiterbildung.
Um bei späteren Problemen auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich von der ausstellenden Person deren Qualifikation bestätigen lassen. Lassen Sie sich in schriftlicher Form versichern, dass der Aussteller über die nötige Qualifikation verfügt und persönlich dazu berechtigt ist einen Energieausweis auszustellen.
Die Erlaubnis zum Ausstellen von Energieausweisen sagt allerdings nichts über die tatsächliche Qualifikation des Ausstellers aus. Nehmen Sie sich etwas Zeit und vergleichen Sie die Offerten unterschiedlicher Anbieter. Auf diese Weise verschaffen Sie sich ein Gespür für die Kompetenz eines Sachverständigen und können das von ihm gebotene Preis/Leistungsverhältnis einschätzen.
Was kostet der Energieausweis?
Eine einheitliche Regelung zu Kosten und Leistungsumfang gibt es nicht. Beispielsweise ist ein Ortstermin nicht vorgeschrieben, kann dem Gutachter aber wertvolle Hinweise auf den energetischen Zustand eines Gebäudes liefern. Als Daumenregel lässt sich sagen, dass ein verbrauchsbasierter Energieausweis bereits für unter 100 Euro angeboten wird. Der bedarfsbasierte Ausweis ist wesentlich teurer. Die zu Buche schlagenden Kosten hängen stark von der Gebäudegröße ab. Es muss mit mehreren hundert Euro gerechnet werden.
Was sagen die Energieeffizienzklassen aus?
Grundsätzlich funktioniert das System zur energetischen Klassifizierung von Gebäuden genauso wie das von Elektrogeräten. Seit Mai 2014 werden Wohngebäude in Effizienzklassen von A+ bis H eingeteilt. Die Klassen A und B entsprechen dem aktuellen Standard bei Neubauten und weisen ein Gebäude als besonders sparsam aus. In der Klasse E kann man von durchschnittlichem Energieverbrauch ausgehen. Noch weiter hinten eingruppierte Gebäude sind mit einer eher unterdurchschnittlichen Energieeffizienz behaftet.
Die Energieeffizienzklassen im Überblick:
Energieeffizienzklasse | Jährlicher Energiebedarf oder –verbrauch pro Quadratmeter | Energiekosten pro Quadrat-meter Wohnfläche in Euro |
---|---|---|
A+ | Unter 30 kWh | weniger als 2 |
A | 30 – 50 kWh | 2 |
B | 50 – 75 kWh | 3 |
C | 75 – 100 kWh | 4 |
D | 100 – 130 kWh | 6 |
E | 130 – 160 kWh | 7 |
F | 160 – 200 kWh | 9 |
G | 200 – 250 kWh | 11 |
H | über 250 kWh | Ab 13 |
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