Gaspreiserhöhungen
Gaspreiserhöhung – Hilfe und Tipps

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410 Mio. Euro – auf diese Summe belaufen sich die Einsparungen für Verbraucher, nachdem das Bundeskartellamt 2008 Ermittlungen gegen 35 Energieversorger wegen des Verdachts überhöhter Gaspreise eingeleitet hat. Wer allerdings die Hoffnung hatte, dass sich die Preispolitik vieler Versorger durch die Überprüfung grundlegend ändert, sieht sich mittlerweile enttäuscht. Eine Google-Suche zeigt schnell eine Fülle an aktuellen Nachrichten, in denen von Versorgern berichtet wird, die gerichtlich zur Senkung ihrer Preise verpflichtet wurden oder mit einer beabsichtigten Erhöhung scheiterten. Erst im September 2010 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage eines Anbieters ab, weil er den Preis alleine an den Ölpreis koppeln wollte.
Verbraucher sind dem Geschäftsgebaren ihres Gaslieferanten keineswegs hilflos ausgeliefert. Welche Möglichkeiten Sie haben, um sich gegen eine Gaspreiserhöhung zu wehren, stellen wir Ihnen hier vor. Wichtig: Sowohl bei einem Widerspruch als auch bei einem Anbieterwechsel brauchen Sie keine Befürchtungen haben, ganz ohne Gas dazustehen. Die Grundversorgung mit Strom und Gas ist in Deutschland gesetzlich geregelt und gewährleistet eine lückenlose Belieferung, für die der jeweils örtlich festgelegte Grundversorger zuständig ist.
Mit einem Widerspruch sichern Sie Ihre Rechte
Gaspreiserhöhungen sollten nicht klaglos akzeptiert werden, und das aus guten Gründen. Zunächst einmal geben Sie Ihrem Versorger mit einem Widerspruch zu verstehen, dass Sie seine Preispolitik nicht gutheißen. Da sich viele Unternehmen die Zufriedenheit ihrer Kunden groß auf die Fahnen schreiben, können Sie an der Reaktion des Anbieters gut erkennen, wie ernst er es mit seinen Werbeversprechen meint.
Es gibt jedoch auch einen geldwerten Grund, Widerspruch gegen eine Gaspreiserhöhung einzulegen. Die Erfahrungen zeigen, dass oftmals gegen vermeintlich überhöhte Preise vor Gericht geklagt – und gewonnen wird. In diesem Fall können Sie Rückforderungen nur geltend machen, wenn Sie frühzeitig Ihr Veto gegen die Abrechnung eingelegt haben. Die Verbraucherzentralen bezeichnen dieses Vorgehen als „offensiven Widerspruch“ und raten, bis zur Klärung des Sachverhalts lediglich den bisherigen Gaspreis plus einer zweiprozentigen Steigerung zu zahlen. Musterbriefe und weitere Tipps zum Widerspruch finden Sie auf den Internetseiten der Verbraucherverbände.
Anbieterwechsel: Denkzettel mit Einsparpotenzial
Wer das Vertrauen in seinen Gasversorger gänzlich verloren hat, sollte sich auf dem Gasmarkt nach Alternativen umschauen. Mit einem Anbieterwechsel schrumpfen sowohl Umsatz als auch Kundenstamm des bisherigen Anbieters. Je mehr Kunden diesen Weg einschlagen, desto eher wird sich ein Unternehmen überlegen, ob eine erneute Preiserhöhung wirtschaftlich sinnvoll ist. Bisher haben, trotz eines mittlerweile recht gut funktionierenden Wettbewerbs, noch viel zu wenig Verbraucher einen Wechsel vollzogen. Mangelnde Gegenwehr kann Anbieter darin bestärken, auch zukünftig an der Preisschraube zu drehen, ohne großen Widerstand befürchten zu müssen.
Mit einem Wechsel bietet sich darüber hinaus die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Dabei sind Einsparungen in dreistelliger Höhe durchaus realistisch. Wie viel günstiger alternative Tarife in Ihrem Umkreis sind, können Sie schnell mit einem Tarifrechner im Internet herausfinden. Ein Wechsel macht weniger Arbeit als von vielen Verbrauchern befürchtet, da sich der neue Anbieter nach Ihrer Antragstellung um alle weiteren Formalitäten kümmert. Selbst ein Vergleich mit anderen Tarifen Ihres bisherigen Versorgers kann sich lohnen, da manche angebotene Alternative womöglich besser auf Ihren individuellen Gasverbrauch zugeschnitten ist und Sie damit günstiger fahren.
Sonderkündigungsrecht bei Gas Preiserhöhungen
Gas Preiserhöhungen müssen mindestens sechs Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Zusätzlich ist der Anbieter verpflichtet, Ihnen die Informationen schriftlich, das heißt per Post oder E-Mail, zukommen zu lassen. Darüber hinaus geben seriöse Unternehmen zusätzlich an, welche Fristen Sie beachten müssen, wenn Sie die Erhöhung nicht akzeptieren. Sollten Sie unsicher sein, lohnt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen. Dort ist die Ausgestaltung Ihres Tarifes genau erläutert.
Die meisten Anbieter räumen Verbrauchern bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht ein. Dies eröffnet Ihnen zwar die Möglichkeit, sehr schnell auf die Tarifpolitik des Anbieters zu reagieren. Allerdings ist zu bedenken, dass ein Gas Anbieterwechsel einige Zeit, in der Regel mehrere Wochen, in Anspruch nimmt. Ein Grund, von einem Wechsel abzusehen, ist das jedoch nicht. Für die Übergangszeit springt automatisch der örtliche Grundversorger ein, so dass keine Gefahr besteht, gar kein Gas geliefert zu bekommen.
Nach Aufnahme der Gaslieferung durch den neuen Versorger erhalten Sie dann eine Rechnung für den Zeitraum, in dem Sie Gas vom örtlichen Grundversorger bezogen haben. Die Grundversorgungstarife sind zwar teurer als die so genannten Sondertarife, doch reißen sie für den kurzen Zeitraum kein großes Loch in die Haushaltskasse. Darüber hinaus haben Sie die Mehrkosten durch den günstigeren Gastarif Ihres neuen Versorgers schnell wieder eingespielt.
Auf das Gesamtpaket achten
Vergleichen lohnt sich. Allerdings sollten Sie Ihre Entscheidung nicht alleine vom Preis abhängig machen. Schauen Sie sich die Vertragsbedingungen Ihres neuen Tarifs besser genau an, bevor Sie Ihre Unterschrift leisten. Insbesondere die Details zur Vertragslaufzeit und –verlängerung sowie zu den Kündigungsmodalitäten könnten später noch einmal wichtig werden. Darüber hinaus kann auch eine Internet-Recherche nicht schaden. Ein Anbieter, der bereits wiederholt wegen überhöhter Preise vor ein Gericht zitiert wurde, wird sich in der Regel nicht so schnell vom Saulus zum Paulus wandeln.
Weitere Informationen
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