Wissenswertes zur Abschlagszahlung für Gas
Wer mit Gas heizt, schließt in der Regel einen Vertrag mit einem Anbieter ab und zahlt ihm monatlich eine bestimmte Summe: den sogenannten Abschlag. Es handelt sich dabei um einen Teilbetrag des voraussichtlichen Jahresendbetrages. Dieser ist in jedem Haushalt anders und kann jährlich variieren, da der tatsächliche Verbrauch sowohl vom persönlichen Wärme- und Warmwasserbedarf als auch vom Zustand des Wohngebäudes und der Heizungsanlage abhängt.
Die Abschlagszahlung
Ein Abschlag ist eine Teilzahlung für eine Teilleistung. Gasanbieter versorgen den Verbraucher mit Energie, ohne zu wissen, wie hoch ihr Bedarf im Laufe des Jahres tatsächlich sein wird. Mit der Abschlagszahlung wird zum einen das Vorleistungsrisiko des Lieferanten verringert und zum anderen dafür gesorgt, dass der Kunde seine laufenden Energiekosten im Auge behält und nicht nach Ablauf des Vertragsjahres von einer eventuell sehr hohen Summe überrascht wird.
Allgemeine Berechnung der Abschlagssumme
Der Vertrag mit dem Gasanbieter beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher den Lieferanten mit der Versorgung beauftragt und den aktuellen Zählerstand angibt. Für die Berechnung der monatlichen Abschläge werden die geschätzten Gesamtkosten für ein Jahr durch 12 geteilt. Manche Energieanbieter teilen den vorläufigen Jahresverbrauch auch durch 11 und nutzen den 12. Monat für den Zahlungsausgleich. Zum Ende eines Vertragsjahres wird der tatsächliche Zählerstand abgelesen und der Anbieter erstellt darauf basierend die Jahresendabrechnung, die mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet wird. Es ergibt sich eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
Festsetzung der individuellen Abschlagshöhe
Damit der Gaslieferant die Abschlagszahlung bestmöglich an den tatsächlichen Energiebedarf anpassen kann, zieht er für die Festsetzung der Summe verschiedene Faktoren heran. Hierbei wird unterschieden zwischen:
- Bestandskunden: Bei Verbrauchern, die schon länger Kunde bei einem Gasanbieter sind, wird der Vorjahresbedarf zur Festsetzung des Abschlages herangezogen. Gab es am Ende des letzten Vertragsjahres eine Gutschrift, wird der Abschlag in der Regel herabgesetzt. Musste der Verbraucher nachzahlen, wird die Summe der monatlichen Zahlungen erhöht.
- Neukunden: Da bei einem Neukunden noch keine Erfahrungswerte beim gewünschten Anbieter aus dem Vorjahr vorhanden sind, wird der Verbrauch geschätzt. Die Summe wird anhand der Haushaltsgröße kalkuliert. Das heißt: Der durchschnittliche Wert richtet sich nach der Größe der Wohnfläche. Manchmal werden auch die Verbrauchswerte des Vormieters zur Orientierung herangezogen.
Durchschnittlicher Gasverbrauch:
Haushaltsgröße | kWh/Jahr |
---|---|
30 m2 | 4.000 |
50 m2 | 7.000 |
100 m2 | 14.000 |
150 m2 | 20.000 |
180 m2 | 30.000 |
Anpassung der Abschlagszahlung
Hat der Verbraucher das Gefühl, dass die Abschläge zu hoch angesetzt sind und mit seinem aktuellen Bedarf nicht (mehr) übereinstimmen, kann er der Höhe der monatlichen Zahlungen in der Regel widersprechen. Gasanbieter zeigen sich diesbezüglich erfahrungsgemäß sehr kooperativ. Bei einigen Lieferanten kann der Betrag selbstständig vom Kunden im Online-Serviceportal angepasst werden. Bei anderen genügt meistens ein Anruf beim Kundenservice. Falls nicht, führen ein schriftlicher Widerspruch und die Vorlage entsprechender Belege (Vorjahresabrechnung, Bescheinigung über die Modernisierung der Heizungsanlage, Auszug einer Person) oft zum Ziel.
Zahlung und Abrechnung
Die Abschlagszahlung wird wahlweise vom Kunden überwiesen oder per SEPA-Lastschrift vom Gaslieferanten abgebucht. Üblich ist ein monatlicher Turnus; viele Versorger bieten außerdem die halb- oder vierteljährliche Zahlungsweise an. Es gibt auch Gastarife, bei denen eine jährliche Zahlungsweise möglich ist. Verbraucher können dann direkt für zwölf Monate in Vorkasse treten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass für die gesamte Vertragslaufzeit eine Preisgarantie gilt. Eine jährliche Einmalzahlung ist nicht selten die günstigste aller Varianten, birgt aber auch ein Risiko: Sollte der Anbieter Insolvenz anmelden, sind die geleisteten Zahlungen verloren. Diese Gefahr ist bei monatlichen Abschlägen nicht gegeben.
Fazit
Ob der monatliche Abschlag knapp oder großzügig kalkuliert wird, ändert letztendlich nichts an der zu zahlenden Gesamtsumme. Die einen ziehen es vor, ihre laufenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und riskieren lieber eine Nachzahlung. Die anderen fühlen sich besser damit, jeden Monat ein paar Euro mehr abzudrücken, um am Jahresende mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Genuss einer Rückzahlung oder einer Gutschrift zu kommen.
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