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Wie setzten sich die Strompreise zusammen

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Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

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Die meisten Endverbraucher wissen in etwa, wie hoch ihre monatliche Stromrechnung ist. Doch woraus setzt sich der Strompreis eigentlich im Wesentlichen zusammen?

Das traditionelle Strompreis-Modell

Aus der Sicht des Stromanbieters besteht der Strompreis für einen normalen Haushalt aus einem monatlichen Grundpreis. Dieser Verrechnungspreis und Bereitstellungspreis deckt jene Kosten ab, die dadurch entstehen, dass der Strom für den Haushalt verfügbar ist. Er ist in der Regel ein monatlicher Fixbetrag.

Hinzu kommt der sogenannte Arbeitspreis. Darunter sind jene Kosten zu verstehen, die sich aus dem Verbrauch pro tatsächlich verbrauchter Kilowattstunde ergeben. Steigt der Stromverbrauch, so steigt automatisch der Arbeitspreis. Er steht also mit dem Stromverbrauch in direktem Zusammenhang und ändert sich dementsprechend.

Neue Methoden der Strompreis Abrechnung

Dieses traditionelle Strompreis Modell ist jedoch keineswegs zwingend vorgeschrieben. Daher werden vermehrt Stromtarife angeboten, die von diesem Schema abweichen. In einigen Fällen kann hier etwa die monatliche Grundgebühr wegfallen. Auch Flatrates, unterschiedliche Bonussysteme und andere Verrechnungsmodelle treten immer häufiger in Erscheinung.

Für den Endverbraucher ist die Fülle der Angebote in Deutschland nur mehr bedingt zu überschauen. Der von uns eingesetzte Stromtarifrechner erleichtert Ihnen die Berechnung Ihres optimalen Stromtarifs.

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Die Zusammensetzung des Strompreises

Im Detail und nach ihrem jeweiligen Anteil am Strompreis (größer werdend) sortiert, setzt sich der Strompreis aus folgenden Positionen zusammen: der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK), der Umlage gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), den Vertriebskosten, den Messkosten, den Konzessionsabgaben, der Strom- oder Ökosteuer, der Umsatzsteuer, den Kosten für den Strombezug und schlussendlich den Netzentgelten.

Die Strompreise setzten sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) dient der Erhaltung, der Modernisierung und dem Ausbau von Kraft-Wärme-Anlagen. Ihr Anteil am Strompreis beträgt knapp zwei Prozent.
  • Die Umlage gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird zur Förderung jener Anlagen herangezogen, welche Strom mithilfe erneuerbarer Energiequellen gewinnen. Ihr Anteil am Strompreis beträgt knapp fünf Prozent.
  • Die Vertriebskosten decken die Kosten des Vertriebs ab. Ihr Anteil am Strompreis beträgt rund fünf Prozent.
  • Die Messkosten decken jene Kosten ab, die im Laufe des Jahres durch Messungen entstehen. Ihr Anteil am Strompreis beträgt rund sechs Prozent.
  • Unter Konzessionsabgaben sind jene Entgelte zu verstehen, welche die Stromanbieter an Gemeinden für die Nutzung des Gebiets, etwa für die Errichtung von Stromleitungen, zu entrichten haben. Ihr Anteil am Strompreis beträgt rund zehn Prozent.
  • Die Strom- oder Ökosteuer besteuert generell die Nutzung von Strom. Sie wird auch zur Förderung der klimapolitischen Ziele Deutschlands herangezogen. Ihr Anteil am Strompreis beträgt rund zehn Prozent.
  • Der Anteil der Umsatzsteuer beträgt rund 16 Prozent.
  • Die Kostenanteil für den eigentlichen Strombezug beträgt in Deutschland für einen Haushalt in etwa 20 Prozent.
  • Die Netzentgelte stellen den größten Teil des Strompreises. Darin enthalten sind sämtliche Kosten, die dem Netzbetreiber – etwa für die Instandhaltung des Netzes oder für die Transformation des Stroms – entstehen. Ihr Anteil am Strompreis beträgt rund 30 Prozent.

Grafische Darstellung: Bestandteile des Strompreises

strompreise zusammensetzung dez 2009 Wie setzten sich die Strompreise zusammen
Daten: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Stand: Dezember 2009

Weitere Informationen

Informationen zu den Strompreisen
Stromtarife
Stromanbieterwechsel
Stromratgeber


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